Eigentumswohnungsverkauf erpressung mit Schuldenübernahme?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz einfach, die Art und Weise ist nicht korrekt, aber zulässig.

Du und die Insolvenzverwalterin Ihr pokert.

Solange nichts unterschrieben ist, ist es nicht rechtskräftig.

Also sie sagt, entweder Du zahlst die 3.000,- extra, oder sie sucht sich einen anderen..

Aber hat sie einen anderen? Vermutlich nein, sie müsste ihn suchen.

Nun kannst Du auch pokern. Also sagen, entweder so wie vorverhandelt, oder gar nicht.

Einer von Euch wird verlieren. Entweder sie legt sich fest udn findet keinen anderen, oder Du hast Pech, weil sie einen findet.

Eine reine Nervensache.

Auf jeden Fall gibt es nichts, womit Du sie beim Notar zur Unterschrift zwingen kannst.


Ganz einfach, die Art und Weise ist nicht korrekt, aber zulässig.

Ebenso, wie der Fragesteller vorher gegenüber der Insolvezverwalterin in boshafter Weise gepoket hat!?!


Aufgrund anderer Mängel konnte ich den Preis etwas drücken...


@schelm1

das ist nicht boshaftes pokern! In diesem Fall ging es um ein Fenster welches Zwecks Brandschutzbestimmungen geändert werden muss.. die kosten dafür muss ich tragen.. diese kosten hab ich vom Preis abgezogen. 

@Factum

Das geht aber doch gar nicht!

@schleudermaxe

Fenster sind eben gemeinschaftliches Eigentum und somit trägt der jeweilige ET (der, der im Grundbuch steht!) nur seinen Anteil und keinen Cent mehr. Da kann also etwas nicht stimmen.

Echt? Das ist zulässig? Ist das nicht Gläubigerbevorzugung?

Ich habe eine Antwort eines anderen Users zu diesem Thema gefunden:

von Tabaluga1961

,

31.12.2008

 Hausgeldrückstände müssen gegen den alten
Eigentümer geltend gemacht werden. Für das Jahr des Eigetnumsübergangs bekommt ihr eine Sollabrechnung. Das heißt, es muss so getan werden, als, ob der alte Eigentüer alle Hausgelder gezahlt hat. Somit bekommt ihr die reele Abrechnungsspitze, die auch von euch zu zahlen ist.
Der Verwalter hätte die aufgelaufenen Rückstände schon lange titulieren
lassen müssen. Hat er dieses versäumt muss er dafür haften. Die
Verfolgung mit allen nötigen rechtlichen Schritten gehört zwingend zu
den Aufgaben ordnungsgemäßer Verwaltung. Dafür bekommt er sein Geld.
Wenn er dieses nicht gemacht hat, muss der dafür haften und die Summe an die Eigentümergemeinschaft bezahlen. In diesen Falle würd ich ihn auch
den Vertrag kündigen.
Hat er alles unternommen und Zahlungstitel, die nicht mehr einzutreiben
sind, müssen ALLE Eigentümer dafür aufkommen und nicht nur du allein.
Das nennt man Gesamtschuldnerische Haftung. Und der Wehrmutstropfen als Eigentümer einer Eigentumswohnung.

Na da gibt es für einen Insolvenzverwalter aber 1000 gute Gründe, die gegen Ihre Interpretation seiner Haltung sprechen!

Hätte der Verwalter hier sinnfremd Zwangsmaßnahmen in den Grundbesitz betrieben, wäre dem Schuldner die Zahlung verwehrt geblieben. So saugt der Insolvenzverwalter im Sinne der WEG noch ein wenig Honig aus dem Verkauf.

@schelm1

So ist auch mir das ganze bekannt. Auch ein Insolvenzvrwalter muss sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Hallo,

die 3.000 € vom Kaufpreis abziehen.

Frage dazu bitte die Stelle die die Wohnung verkauft hat (ich vermute mal Amtsgericht?).

Die Wohnung wurde ja nur deshalb versteigert, weil der Besitzer Schulden hat. Die Schulden werden damit bezahlt.

Wenn noch Schulden übrig bleiben, ist das absolut nicht dein Problem. Die kann sich der Hausverwalter beim vorigen Eigentümer holen, aber nicht bei DIR!

Melde das dem Amtsgericht etc wo die Versteigerung war, und weise auch den Notar darauf hin.

Die Wohnung gehörte ja vorher dem Schuldner - also hat die Hausverwaltung da absolut nix zu sagen. Ebenso haben die kein Recht sich in den KAuf einzumischen.

Die Wohnung wurde nicht Versteigert sondern von der Insolvenzverwalterin an einen makler zum Verkauf übergeben.

Aufgrund anderer Mängel konnte ich den Preis etwas drücken...

durch die neuen kosten nun gleicht sich das fast wieder aus.

die Hausverwaltung möchte quasi auch nur als gläubiger ihr Geld sehen. Direkt einmischen tun die sich ja nicht.  

Mein Problem ist, das ich die Wohnung unbedingt möchte, mich aber nicht über den Tisch ziehn lassen will. Das ich die Schulden nicht bezahlen muss weiß ich, die frage ist.. Darf die Insolvenzverwalterin mich damit erpressen? Wenn ich nicht zahlen Verkauft sie nicht an mich. Ich meine, das Basiert auf keiner Rechtlichen Grundlage und ist ein Unmoralisches Angebot, meiner Meinung nach. Nur kann man ihr quasi dieses Druckmittel irgendwie nehmen? 


@Factum

Dies Insovenzverwalter sind aber auch hartgesottene Zeitgenossen!

Das Verfahren nennt man auch "Butz widder Butz"!

- oder einfacher formuliert:  "Wie Du mir, so ich Dir"!


Das Ganze nennt man im Übrigen nicht Erpressung, sondern Verhandlungsgeschick! - Sie müssen ja nicht kaufen!

Was bitte hat denn damit ein AG am Hut?

Die Frage kann Dir wahrscheinlich auch der Notar beantworten.

Und Du mußt die Schulden auch nicht übernehmen.

Der Makler bietet das Haus nur an. Und der Insolvenzverwalter will Geld sehen.

Klar muß er die Schulden übernehmen - ansonsten verweigert ihm der Insolvenzverwalter zurecht die Zustimmung zum Kauf und ein anderer erwirbt!

@schelm1

Die TE wird morgen beim Notar erfahren , ob beurkundet wird oder nicht. Vielleicht erzählt sie es uns ja.

Wäre interessant das Ergebnis zu erfahren.

@wilees

da ich die wohnung wirklich toll finde lass ich mich vermutlich darauf ein.... mit bauchschmerzen.. 

@Factum

Eigentlich muß die Eigentümergemeinschaft die Kosten tragen. Geh Morgen zum geplanten Beurkundungstermin. Viel Glück.