Eigentumswohnung kaufen - wann wird die Zahlung fällig?

11 Antworten

Generell sind solche Dinge Verhandlungssache.

Sicher kann man sich auch darauf einlassen, weit im Voraus den Kaufpreis zu zahlen (natürlich gegen Eigentumsvormerkung um Grundbuch). Nur sollte man das auch nicht umsonst machen, im Normalfall muss man schließlich Zinsen dafür zahlen. Die zusätzliche Grundbucheintragung ist auch nicht umsonst.

Ich hielte bei einem Monat früherer Zahlung einen Kaufpreisnachlass von mindestens einem Prozent für angemessen.

Du erfragst du beim Notar, was üblich ist. Der sollte sich damit auskennen und ist auch Neutral. Ich selbst würde einem so frühen Zahlungstermin nicht so einfach zustimmen. Schließlich gehört euch die Wohnung, sobald sie bezahlt ist und nicht erst bei Übergabe. Meiner Meinung nach sollte man die Übergabe mit der Zahlung sychronisieren.

Normalerweise ist es so das man vom Notar einen Brief bekommt, das der Kaufpreis nun fällig ist. Sobald der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat, hat er auch die Schlüssel zu übergeben.

Der Kaufpreis ist zu dem Zeitpunkt fällig, der im Kaufvertrag vereinbart ist.

Wir hatten erst den Termin beim Notar und da wurde auch die Zahlungsfrist vereinbart. Wenn Ihr die Übergabe erst im Mai habt, sollte auch vorher keine Zahlung stattfinden müssen, zumindest nicht viel vorher

Wahrscheinlich braucht der seitherige Eigentümer das Geld für seinen Neukauf/-bau