Eigentumswohnung im Elternhaus

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst ist die Bildung von Wohneigentum, d.h. die Erstellung einer Teilungserklärung notwendig. Diese Erklärung muss notariell beurkundet werden; sie setzt m.E. auch voraus, dass bauaufsichtlich bestätigt wird, dass das Gebäude für eine Aufteilung in mehrere Wohnungen geeignet ist (also z.B. zwei getrennte Wohnungen mit den nötigen Einrichtungen wie Küche, Bad, WC, vorhanden sind.

Aufrgund der Teilungserklärung werden für die einzelnen Wohnungen getrennte Grundbuchblätter angelegt ("Wohnungsgrundbuch"). Diese weisen jeweils einen bestimmten Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung X. aus.

Sobald das geschehen ist, besteht die Möglichkeit, die einzelnen Wohnungseigentums-anteile völlig unabhängig von einander mit Grundschulden (zur Sicherung von Darlehen) zu belasten, die Anteile separat zu verkaufen usw.

Ihre Eltern sollten mithin a) ihr Haus in Wohnungseigentum aufteilen, b) Ihnen einen Anteil einschließlich Wohnung übertragen und c) den Anteil nebst Wohnung, den sie selbst bewohnen, weiterhin unbelastet lassen. Sie könnten dann den an Sie übertragenen Anteil belasten, um etwaige Ausgleichszahlungen an Ihre Geschwister bereits jetzt oder erst nach dem Erbfall erbringen zu können. Fraglich ist natürlich, ob Ihre Eltern das mitmachen; denn sie werden Ihre Geschwister und Sie im Erbfall vermutlich gleich behandeln wollen. Das wäre aber erschwert, wenn sie Ihnen bereits jetzt zu ihren Lebzeiten z.B. eine Hälfte des Hauses per Bildung von Wohneigentum übertragen würden, so dass später beim Erbfall nur noch deren Hälfte zur Vererbung kommt. Sie werden nicht umhin kommen, dieses Problem und den späteren Ausgleich mit Ihren Geschwistern einvernehmlich im Familienkreis zu klären und möglichst rechtssicher in einer Vereinbarung (evtl. notariell zu vollziehen) festzulegen.

Suchen Sie ggf. einen Notar auf, den Sie ohnehin für die Beurkundung brauchen.

Kann es sein, dass du den Begriff Eigentumswohnung mit Einliegerwohnung verwechselst?

Es gibt in Deutschland keine einzelne Eigentumswohnung, sondern nur innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hierfür wäre eine Teilungserklärung oder ein Einräumungsvertrag notwendig, sowie natürlich zuvor eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamts.

Wenn du und deine Geschwister das Haus erbt, dann seid ihr Buchteilseigentümer im Sinne des § 1008 BGB. Alternativ können deine Eltern eine Wohnungseigentümergemeinschaft gründen, also die Wohnungen aufteilen. Hierzu ist wie gesagt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamts, sowie eine Teilungserklärung gem. § 8 WEG notwendig. Diese Teilung könnt ihr aber auch noch im Ebfall unter euch Geschwistern vereinbaren. In dem Fall wäre ein Einräumungsvertrag gem. § 3 WEG zu schließen.

Um hier die Eigentumsverhältnisse eines Hauses zu ändern, benötigt Ihr auf jeden Fall einen Notar. Natürlich kann dieser eine Teilungserklärung erstellen bzw. ins Grundbuch eintragen lassen. Dann wird das Haus (einschl Grundstück !!) den entsprechend neuen Besitzverhältnissen aufgeteilt. Wie Ihr am besten die Anteile aufteilt, damit es gerecht aufgeteilt wird, sagt Euch der Notar ...................