Eigentumswohnung (Dachgeschoss) photovoltaik?

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Du wirst ja sich eine Kopie der Teilungserklärung haben, schau da mal rein. Da siehst du was Gemeinschafts- und was Sonderiegentum ist. Das Dach gehört zum Gemeinschaftseigentum, Veränderungen müssen von der EIgentümergeimeinschaft beschlossen werden. Alleine darfst du am Dach nichts verändern.

geballtes Nichtwissen. TE studieren und Fachbuch kaufen. Begriffsbestimmung SE und GE.  Und das Wissen, das nur alle Wohnungen im Haus Eigentumswohnungen sein können. Eine andere Konstellation ist nicht möglich.

vllt hat das ja auswirkungen auf das ganze und die mieter besitzen zusätliche rechte zudem was der besitzer der Wohnung hat. da ich Nichtwissender bin frag ich ja... so klugscheißer rumgetue ist schon unterste schublade auf so nem portal.

es gehört dir kein 1/3 des daches, das ganze dach gehört euch allen, es ist gemeinschaftseigentum

du brauchst die zustimmung der anderen