Eigentumsnachweis Pferd?

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Erster Nachweis, das einem das Pferd gehört, ist die Eigentumsurkunde, wer die in Händen hält ist der Eigentümer.

Der Equidenpass kann geändert werden, muß aber nicht - er ist lediglich ein Pass, der das Pferd ausweist, die Daten zum Eigentümer bzw. Besitzer sind da zweitrangig.

Je nach dem wann der Haftpflichtfall eintrifft, haftet der Eigentümer bzw. Halter. Wenn man also ein Pferd kauft, das mit Übergabe den Eigentümer wechselt, dann haftet man auch schon ab Abholung für dieses Tier - also besser eine Haftpflicht vor dem Abholen abschließen.

Sollte der alte Eigentümer weiterhin der Halter sein, dann kann die Versicherung auch weiter auf ihn laufen.

Bsp.: Pferd wird von A an B verkaut, verbleibt aber auf dem Hof von A, dann kann die Pferdehalterhaftpflicht weiterhin auf A ausgestellt bleiben. Ohne das dieser der Eigentümer ist.

Es kann immer eine Person die Haftpflichtversicherung für dritte übernehmen. z.B. kann ich ein Auto versichern, das zwar nicht mir gehört, das ich aber halte (benutze).

Vielen dank, das ist sehr informariv!

Als neuer Eigentümer - egal ob Schenkung oder Kauf- musst Du Dich immer  selber darum kümmern, dass der Equidenpass geändert wird. Dazu schickst Du ihn, zusammen mit der Kopie der Eigentumsurkunde/ dem Abstammungsnachweis per Einschreiben zur FN. Vorher druckst Du Dir das Formular zum Eigentumswechsel aus

http://www.pferd-aktuell.de/fn-service/besitzwechsel/besitzwechsel 

füllst das aus und packst das dazu.

Gibt es keine Papiere, reicht eine Kopie des Kaufvertrags, bzw. der Hinweis, dass per Handschlag gekauft wurde und die Daten des Verkäufers.

(Sollten Papiere verloren gegangen sein, kann man die bei den zuständigen Verbänden neu beantragen. Dafür muss aber derjenige, der sie verloren hat, eine entsprechende notarielle Verlust-Erklärung abgeben.)

Im Moment des Eigentumübergangs gilt die Versicherung nicht mehr. Deshalb sollte man schleunigst eine entsprechende abschließen. Wichtig - die Schadensumme sollte so hoch wie möglich sein, denn es braucht "nur" einen unglücklichen Tritt und ein Mensch kann unter Umständen ein lebenslanger Pflegefall sein - da sind 2 Mio Deckungssumme unter Umständen leider nicht genug.

Vielen dank!

Laut deutschem Handelsrecht ist ein Vertrag, welcher per Handschlag besiegelt wurde, genauso gültig wie ein schriftlicher Vertrag mit gegenseitiger Unterschrift. 

Da heute aber leider Hinz und Kunz sofort bei Unstimmigkeiten zum Anwalt rennt, würde ich das aber nur mit unvoreingenommenen Zeugen (also nicht deinen Mann, Kinder besser ist eine Freundin oder noch besser ein TA) via Handschlag machen oder dann gleich einen Vertrag aufsetzen und gegenzeichnen lassen. 

Wer sich mündlich einen Vertrag ergibt, bekommt im Normalfall eine eigentumsurkunde in welcher der rechtmäßige Neue Eigentümer eingetragen ist. Beim schriftlichen Kaufvertrag sollte dieser Abschnitt mit aufgeführt sein und gilt somit als Eigentumsnachweis, soweit von beiden Seiten unterschrieben und erfüllt. 

Link schicke ich gleich, Pc muss erst hochfahren. 

https://www.bbx.de/wann-ist-ein-vertrag-rechtsgueltig/

Der obere Link ist einigermaßen auf "deutsch" geschrieben, so dass man verstehen kann, um was es im Vertrag geht und welche Auswirkungen das haben kann.

Zu der Frage mit der Haftpflicht: es haftet der Eigentümer, nicht der Besitzer, es sei denn es wurde unter Vorsatz/mit Absicht gehandelt.

Der Vertrag mit der Versicherung wird nicht unbedingt nichtig, dennoch sollten hier unbedingt der neue Eigentümer samt Anschrift etc. neu aufgenommen werden. Nicht jede Versicherung macht das aus "gutdünken" und wohlgefallen, wenn der Geschädigte nicht der Vertragspartner der Versicherung ist.

Eine Schenkung ist nicht die ideale Lösung, besser wäre hier einen Buchwert von irgendwo 10€ oder so anzusetzen.

Der Equidenpass hat mit dem Eigentum in dem Sinne nichts zu tun, ist also kein rechtsgültiger Nachweis, aus dem zweifelsfrei hervorgeht wem das Pferd nun gehört. Theoretisch könnte ich mich (da ich alle Equidenpässe der Einsteller bei mir im Büro aufbewahre) überall eintragen und wäre somit gleich Eigentümer, aber so läuft´s halt nicht ;-)


@beglo1705

Erst mal vielen dank für die ausführliche Antwort. Eines dabei  verstehe ich nicht:

Das liest man hier öfter, mit dem Kaufen  statt Schenken. Warum eigentlich? 

@Urlewas

Dies gilt als buchhalterischer "Nachweis". 

Schenken kann ich vieles, kommt man aber hernach in Erklärungsnot hat man einen nachvollziehbaren Beweis in der Buchhaltung. 

Ordentliche Rechnung muss auch von privat mind 2 Jahre aufbewahrt werden. Dein Nachweis praktisch etwas ordnungsgemäß gekauft zu haben. Dies entspringt dem Wirtschaftsrecht, um Schearzhandel zu regulieren. 

Sorry für die späte Antwort. Konnte mich leider nicht früher einloggen. 

Auf der Eigentumsurkunde ist kein Besitzwechsel vorgesehen.

Derjehnige der die Eigentumsurkunde in Händen hält, ist der Eigentümer - immer. Das steht nur der Züchter drauf und sonst niemand mehr.

Der Vertrag und der Pferdepass (der kann geändert werden) sind mit Namen und Zeitpunkt versehen.

Wenn also jemand die Eigentumsurkunde hat, dann ist er zweifellos der Besitzer des Pferdes. Wie beim Fahrzeugbrief auch.

@friesennarr

Ist so definitiv nicht richtig Friese. Da könnte jeder, der die Urkunde in den Händen hält und verkauft hat, darauf beharren, niemals Geld erhalten zu haben. 

Damit würde sich die Wirtschaft sauber ins eigene Fleisch schneiden. 

Verträge stehen über Urkunden, sofern nicht vorm Notar beglaubigt       und von diesem als rechtmässig anerkannt und unterzeichnet mit entsprechenden Nachweisen. 

Grundsätzlich gilt formaljuristisch gesehen beim Pferdekauf immer noch der Handschlag.

Der neue Eigentümer braucht sich nicht unbedingt eintragen zu lassen. Das passiert übrigens normalerweise auf der Abstammungsurkunde.

Bei rechtlichen Problemen, insbesondere bei Schadensfällen sieht das jedoch schon anders aus. Die Versicherungen wollen in der Regel einen Nachweis. Aber: Wenn eine Versicherung für das Pferd besteht und weiter bezahlt wird, übernimmt sie auch einen eventuellen Schaden.

Auch eine Schenkung kann man schriftlich fixieren. Das geht relativ einfach und formlos. Damit hat man dann aber einen Nachweis für den Zweifelsfall.

Nebenbei: Besser als eine Schenkung ist immer ein Verkauf gegen eine Schutzgebühr (z.B.:von 1,-€).

LG Calimero

Auf der Eigentumsurkunde ist kein Besitzwechsel vorgesehen.

Derjehnigeder die Eigentumsurkunde in Händen hält, ist der Eigentümer - immer. Das steht nur der Züchter drauf und sonst niemand mehr.

Der Vertrag und der Pferdepass (der kann geändert werden) sind mit Namen und Zeitpunkt versehen.

Wenn also jemand die Eigentumsurkunde hat, dann ist er zweifellos der Besitzer des Pferdes. Wie beim Fahrzeugbrief auch.

@friesennarr

Bei der AQHA wird der Besitzer auch heute noch auf der Eigentumsurkunde eingetragen. Das gleiche gilt auch für Foxtrotter, Paints etc.

Zugegeben, es ist nicht bei allen Rassen vorgesehen ,Sorry....

@WesternCalimero

Da wird es ja richtig kompliziert - je nach Rasse mal som mal so - und was dann wenn man einen " Weideunfall" aufnimmt?

@Urlewas

Der hat dann keine Eigentumsurkunde.

@Urlewas

Da ist der Eigentumsnachweis der Kaufvertrag / Schenkungsvertrag

Hallo :) Also in der Regel kriegt man ein extra Dokument und wenn du das besitzt bist du der Eigentümer. Der eqzidenpass hat damit nichts zu tun und ist auch kein Nachweis. Lg

Das Extradokument ist die Eigentumsurkunde. Wer diese in den Händen hält ist der Eigentümer und haftet auch bzw muss die Haftpflichtversicherung organisieren.

@SuperB18

Danke auch für den zusätzlichen Hinweis

Herzlichen Dank