Eigentum zurück verlangen - Bekannter rückt Auto nicht mehr raus!
Hallo ich habe eine rechtliche Frage zu einer längeren Geschichte aber in kurz:
Ich wollte mein altes Auto verkaufen, ein Bekannter (KFZ Mechaniker) hat sich bereit erklärt, das Auto privat so weit herzurichten, dass es wenigstens durch den TÜV kommt und noch ein guter Preis bei rumkommt. Wir haben vereinbart dass ich ihm seine Kosten zurückerstatte, wenn das Auto verkauft wird, da ich das Geld nicht auf der Hand habe. Den Rest kann man sich denken, Annäherungsversuch abgewehrt, nun ist er beleidigt und sagt er rückt das Auto erst raus wenn ich ihm alles zahle, weil er mir angeblich nicht mehr traut und seinem Geld nicht hinterherrennen will. Jetzt hab ich natürlich Angst, erstens dass ich das Auto so nicht verkaufen kann weil ich das Geld nicht habe um ihn vorab zu bezahlen und zweitens dass er aus Rache noch irgendwas kaputt macht, denn solche Andeutungen kamen auch schon. Was kann ich tun? Bin verzweifelt!
8 Antworten
Suche Dir einen starken Freund, gehe mit diesem zu diesen Bekannten und verlange die sofortige Herausgabe des Autos. Sollte er diese verweigern, drohst Du mit der Polizei und genau die solltest Du auch rufen, wenn er den Wagen nicht rausrückt.
Rechtlich bist Du eindeutig auf der sicheren Seite, denn der Wagen gehört Dir. Er könnte lediglich die verbauten Teile wieder rausnehmen und Dir den Wagen im alten Zustand zurückgeben, aber er ist in keinster Weise dazu berechtigt, Dir den Wagen nicht wieder herauszugeben.
Wie wärs wenn du ihn beim, Verkauf deines Wagens mitnimmst, dann kannst du ihm das Geld gleich auf die Hand geben.
Wenn er es Privat macht, darf er dass Auto nicht einbehalten, da ihr keinen Vertrag mit einer Solchen Klausel festgelegt habt. Außerdem musst darf er kein Geld für seine Arbeitszeit geben. Ein Geldgeschenk von deiner Seite ist aber in Ordnung.
Wenn es eine Firma repariert hat, darf sie dass Auto( so weit ich weiß) bis zur Kostendeckung einbehalten!!!
Hier liegt ganz klar eine Unterschlagung vor. Umgehend Polizei einschalten und Anzeige erstatten.
Da wirst du wohl um rechtliche Schritte oder zumindest die Androhung derer nicht herum kommen. Habt ihrirgendwas schriftlich festgesetzt?
Hm. Dann würde ich, mit meinen rudimentären Kenntnissen, sagen, du bist deutlich im Vorteil. So unterschlägt er dir schlicht dein Eigentum und hat nichtmal einen Beweis, dass ihr irgendwas ausgemacht habt, was er dran machen sollte.
Sprich nochmal mit ihm, sag, er soll's rausrücken, sonst geht's zur Polizei.
nein das lief alles nur mündlich ab