Eigentümerversammlung ändert Hausanschlussvertrag, muss ich als Mieterin Kosten tragen obwohl ich die Zusatzleistung nicht nutzen kann?
Ich wohne zur Miete in einem großen Haus mit Eigentumswohnung. Das Haus ist über einen gemeinsamen Hausanschlussvertrag über Unitymedia an Kabelfernsehn angeschlossen. Die Kosten dafür werden ja über die Nebenkostenabrechnung verrechnet. Soweit sollte alles korrekt sein.
Ich habe dazu einen 3 play comfort 120 Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen, welcher den Horizon Reciever, HD-Option für Fernsehn und eine 120 Mbit Leitung beinhhaltet.
Jetzt hatte ich die Nachricht von der Hausverwaltung im Briefkasten, dass der Vertrag geändert wurde und jetzt zusätzlich 6 Mbit Internetleitung und die HD-Option enthält. Über Umwege habe ich jetzt erfahren, dass dafür 5€ pro Monat Mehrkosten anfallen.
Meine Frage dazu, darf mein Vermieter, bzw. die Eigentümergemeinschaft mir einfach eine Internetleitung und HD-Fernsehn aufdrücken, obwohl ich sie überhaupt nicht nutzen kann, da ich eh schon eine leistungsfähigere Leitung und die HD-Programme habe, welche ich selbst schon zahle? Bzw. ist so ein Vertrag noch umlagefähig oder darf wirklich nur der Standard-Hausanschluss, dessen Gebühr man bei Unitymedia einsehen kann, ohne Weiteres auf die Mieter umgelegt werden?
3 Antworten
Das ist wirklich fragwürdig.
Du hast eine Wohnung gemietet mit einer Qualität und Ausstattung. Der Vermieter ist verpflichtet den Status der Mietsache zu halten.
Darauf (hardware- und softwareseitig) aufbauend hast Du eine zulässige individuelle Anpassung (softwareseitig) vorgenommen.
Das ist jetzt mal Stand der Dinge.
Jetzt übertreibe ich:
Die WEG beschließt zusätzlich 15 private, kostenpflichtige Porno- und Sportkanäle einzuspeisen.
Grund: "verbesserte Programmvielfalt"
Die Kosten werde auf die Mieter gem. Vertragsschlüssel der Antennen- / Kommunikationsanlage umglegt.
Da würde ich vor Gericht ziehen.
So sieht es auch mit Deinem Upgrade aus.
Wenn die Grundleistung (in dieser Form) von keinem Kabelanbieter mehr angeboten würde, wäre das etwas anderes. Tut sie aber, jedenfalls von UnityMedia.
HD ist "nice to have". Oder war das schon immer geschuldete Leistung und Du hast nur vergessen die Miete zu mindern?
Nach meiner Meinung kann die WEG das beschließen und die Kosten auf das Hausgeld der Eigentümer umlegen. Der Eigentümer (Vermieter) bleibt jedoch auf den Kosten sitzen. Bis sich die vertragliche Situation ändert und dies kann hier nicht einseitig geschehen.
Beim nächsten Mieterwechsel wäre z.B. Gelegenheit.
Gruß Dietmar
Vielen Dank für den Stern.
Meine Meinung ist mein juristisches Bauchgefühl. Vielleicht schreibt noch jemand eine Kritik oder Kommentar und straft mich.
Die bisherigen anderen Antworten bedeuten ja für Vermieter, dass Tür und Angel offen sind.
Gruß
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Hausanschluss und dem Einzelnutzervertrag.
Hat der Hausanschluss nicht die HD-Option, kannst du zwar die Option gebucht haben, aber sie wird nicht wirksam, ohne dass auch der Hausanschlussvertrag entsprechend aufgerüstet wird.
Außerdem frage ich mich, wie bei Dir 120Mbit möglich sein soll, wenn der Hausanschluss nur 6 Mbit kann.
Grundsätzlich ist es doch so, dass Du nur dann in einer Wohnung die Dienste von Unity-Media buchen kannst, wenn es eine Anschlussleitung von der Straße ins Haus gibt und irgendwo im Haus den Verteiler. Ohne diese Leitung und ohne diesen zentralen Verteiler und die Leitung davon in Deine Wohnung, sowie die entsprechenden Gebühren der WEG kannst Du 10 Verträge mit Unity-Media schließen und Du bekommst nichts zu sehen.
Oder ist es etwa so, dass Unity-Media eigens wegen Dir ein Kabel von der Straße direkt in Deine Wohnung verlegt hat?
Du kannst deinen individuellen Vertrag zum nächsten Kündigungstermin ja wieder ändern lassen.
Mit einer 6 Mbit Leitung komme ich nicht weit und der nächste Kündigungstermin wäre eh noch fast 2 Jahre hin. Das die Grundversorgung (Bereitstellung des Anschlusses und normales Fernsehen) mit in den Nebenkosten ist war ja ok, aber das ist das erste Mal, dass ich mitbekomme das der Vermieter über die Internetleitung des Mieters entscheiden darf.
Der Vermieter oder eine WEG darf immer schon in der Weise mit entscheiden, dass sie die Wahl haben, ob ein Kabelanschluss gelegt wird oder nicht.
Theoretisch könnte für TV auch eine Satellitenanlage aufgebaut werden mit entsprechenden Verteilern und wo es keinen Kabelanschluss gibt, dürfte das meist die erste Wahl sein, wobei man in vielen Gebieten auch mit DVB-T gut versorgt ist.
Jeder Vermieter bzw. jede WEG wird aber interessiert daran sein, auch einen Kabelanschluss, so er in der Straße angeboten wird, auch ins Haus legen zu lassen. Dafür zahlen WEG/Vermieter und was dafür bezahlt wird, kann umgelegt werden.
Natürlich haben diese auch die Möglichkeit zu wählen, was an Leistung überhaupt ins Haus gelassen wird und wenn nun einzelne Bewohner mehr Leistung wollen, wird man sich auch dagegen nicht versperren, sofern diese Leistung auch von den Bewohnern bezahlt wird.
Der Vermieter/die WEG können also z. B. dafür sorgen, dass die maximale Leistung und das maximale Angebot, das der Kabelversorger bietet, auch im Haus zur Verfügung steht und jede einzelne Wohnpartei entscheidet über Einzelverträge, was davon tatsächlich genutzt wird.
Insofern bist Du tatsächlich 2x dabei. Einmal gegenüber dem Kabelanbieter und einmal gegenüber der WEG. Kostet etwas mehr, ist auch ein bisschen Luxus dabei, aber die einzige Möglichkeit, die Du hast, ist vermutlich, Deine Verträge nach Ablauf von Mindestvertragslaufzeiten so anzupassen, dass es wieder in Dein Budget passt.
Wenn die WEG das mehrheitlich beschlossen hat, muss der Eigentümer (dein Vermieter das bezahlen) und diese Kosten kann er über die Nebenkosten weiter reichen.
Dass du den Service nicht nutzt, ist nicht das Problem der WEG. Er wird bereit gestellt und ist zu zahlen.
Bei der Grundversorgung wie es bisher war kann ich das ja noch nachvollziehen und ist völlig ok für, da das bei Einzug bekannt war. Ich bin aber wirklich verwundert, dass die WEG einfach einen Internetvertrag für mich abschließen darf und mir die Kosten aufdrücken.
Angenommen es wären nicht nur 6 MBit sondern sie kämen auf die Idee 120 Mbit zu wollen mit Kosten von ca. 30 €/ Monat aufwärts, müsste ich das einfach widerspruchslos hinnehmen?
dass die WEG einfach einen Internetvertrag für mich abschließen darf und mir die Kosten aufdrücken.
Nein, sicher hat die WEG das nicht nur für Dich abgeschlossen, sondern für alle Wohnparteien, bzw. für das ganze Haus, da es mehr und mehr Bewohner gibt, die unterschiedliche Leistungen verlangen und da darf man es ruhig Grundversorgung nennen, dass man nicht nur Kabel-TV bereit stellt, sondern auch gute Internetleitungen und Telefon, also eben alles, was ein Kabelprovider so anbietet. Schließlich leben wir nun schon gegen Ende des zweiten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts.
Das Haus wird über Kabel versorgt und bisher war es so, dass der Hausanschluss als Sammelvertrag einfach nur "normales" Fernsehn enthielt. Ich habe einen Vertrag mit den genannten Optionen abgeschlossen, darauf hin wurden die am Verteiler für mich freigeschaltet (die legen ja keine neu Leitung dafür es wird ja nur gedrosselt wenn man weniger Bandbreite bezahlt). Was ja auch alles funktioniert.
Jetzt soll in dem Hausanschlussvertrag die 6 Mbit und die HD-Option enthalten sein und dafür soll ich 5 € im Monat mehr zahlen. Wenn ich keinen eigenen Internetvertrag hätte, hätte ich jetzt tortzdem die 6 Mbit zur Verfügung. Hab ich aber mit einer größeren Bandbreite eh schon, von daher müsste ich jetzt das Internet quasi doppelt zahlen, ebenso wie die HD-Option.