Eigentümergemeinschaft, laufende Kredite, Neues Mitglied

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Wenn der Alteigentümer seine Verbindlichkeiten schon in voller Höhe abgelöst hat, dann ist der neue Eigentümer so lange von den Zahlungen an die Rücklage aus zu nehmen, bis die übrigen der Eigentümergemeinschaft den gleichen Umfang an Zahlungen in die Rücklage geleistet haben. Denn schließlich tritt der neue Eigentümer 1:1 in die Verpflichtungen des alten Eigentümers ein. Wenn der (ähnlich einer Sonderzahlung) seine Verpflichtungen zur Gänze ablöst, dann ist der neue Eigentümer in dem geleisteten Rahmen nicht erneut zur Zahlung heran zu ziehen.

Das sehe ich grundsätzlich auch so. Jedoch müsste der neue Eigentümer dann auch die abgelöste Summe nachweisen. Da es sich bei den anderen ja um Kredite handelt und diese mit Zinsen belastet sind.

@hartmut40

Warum soll der neue Eigentümer das nachweisen, wenn die Gemeinschaft die Zahlung vom Alteigentümer doch selbst bekommen hat? Ist garnicht nötig. Und umgekehrt ist es doch so, daß die Zinslast der Gemeinschaft durch die vorzeitige Abzahlung seitens des Alteigentümers deutlich gesunken ist. Ich würde die Klappe halten und nicht mit dem Ansinnen Schuldzinsen ein zu fordern auftreten. Denn wenn der Neueigentümer mal spitz nachrechnen würde, dann kann er euch nachweisen, daß ihr dadurch einen nicht unerheblichen Vorteil habt.

Also laß ihn aus den Zahlungen, die sich aus dem Kredit ergeben raus. Es wäre unberechtigt und würde nur Feindseligkeiten schaffen.

@unknown1966

Die Gemeinschaft hat keine Zahlung erhalten. Der Kredit wurde im Rahmen des Kaufes der Wohnung abgelöst. Somit sind von der Gemeinschaft nur noch 3 Kredite zu bedienen.

Nachweisen soll er die tätsächlich abgelöste Summe, damit er diese nicht nochmals einzahlen muss. Wir können ja nicht wissen, was tatsächlich gezahlt wurde.

Danke für den Stern.

Gar nicht.

Wenn der vorherige Besitzer den Kredit abgelöst (ich nehme an, dass das bezahlt bedeutet), kommt ja keine Belastung auf den neuen Besitzer zu.

Oder er hat ihn an ihn übertragen?

Die drei anderen Parteien bleiben dabei unbehelligt und zahlen nur, was ursprünglich vereinbart wurde. Es kommt ja keine Mehrbelastung auf sie zu.

Es werden pro Wohnung monatliche Rücklagen auf eine gemeinschaftliches Konto eingezahlt. Diese Rücklagen errechnen sich aus der größe der jeweiligen Wohnung. Jeder Eigentümer zahlt also einen festen monatl. Betrag (110 bis 160,- €). Von dem gemeinschaftlichen Konto werden die Kredite bedient.

Die mehrbelastung kommt somit im Nachhinein auf die neue Partei zu. Das Sie so die Kredite der anderen mitbezahlen.

Eine Möglichkeit ist z. B. den abgelösten Betrag auf die Laufzeit der Kredite umzurechnen und den monatlichen Beitrag der neuen Partei um diesen Anteil zu kürzen.

@hartmut40

Ich verstehe immer noch nicht, was der vorherige Besitzer "abgelöst" hat. Hat er seinen Anteil abbezahlt? Wenn nein, kommt die Belastung auf den neuen Besitzer zu.

Der neue Besitzer darf allerdings nicht mit der Zahlung der Krediteabschläge der anderen Besitzer belastet werden.

Wie Du sagst, wurde die Höhe für jeden festgelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun ein neuer Besitzer vorhanden ist. Der muss gegebenefalls die Anteile des Vorbesitzers abzahlen - aber nicht mehr und nicht weniger.

Ein Kredit wurde doch abgelöst, also hat der neue Eigentümer keine weitere Verpflichtung bzgl. Eurer Kredite. Natürlich darf das Hausgeld von diesem neuen Mitglied nicht für Eure Altlasten verwandt werden. Ihr müßt eine Qoute bilden und prozentual aufrechnen.

Per Anwalt ...

Aber im Prinzip haben die neuen Eigentümer die Lasten des Alten mitzutragen (Das sollte im Kaufvertrag gestanden haben) - hoffentlich sind sie darüber informiert worden ...

Lies die Frage doch mal genauer. Da steht mit keiner Silbe, daß sich der Alteigentümer der Zahlung entzogen hat. Im Gegenteil ...

@unknown1966

Dann ist die Frage SINNLOS ...^^

Wenn ich es richtig verstehe, hat jeder Eigentümer einen Kredit aufgenommen, und der abgewanderte Eigentümer hat seinen Kredit bezahlt. Dann hat sich die Summe ja verringert und wird von den drei verbliebenen weitergezahlt. Der neue Eigentümer hat damit nichts zu tun. Anders ist es, wenn alle vier einen gemeinsamen Kredit aufgenommen haben, dann muss der neue Eigentümer sich in die Rückzahlung einordnen.