Eigentümer entnommener Organe

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Hi SunYu,

deine Milz, dein Gehirn, deine Lunge, dein Tumor in der Niere, dein...... sind (wie dein gesamter Körper) dein absolutes Eigentum und du kannst vor ihrer Entnahme verfügen, daß dir die Organe/Gewebe ausgehändigt werden, damit du sie zB. aufheben kannst.

Dem könnten allerdings Hygiene- und Seuchenschutzvorschriften entgegenstehen, aber darüber müsstest du aufgeklärt werden. Außerdem müsstest du den Aufwand für die Konservierung bezahlen (Verpackung, Kühlung/Aufbewahrung, sonstiger Aufwand). Das würde dir die Krankenhausverwaltung aber mitteilen.

Beim ZA kannst du dir zB. gezogene Zähne immer mit einpacken lassen und mitnehmen. Beim TA gilt übrigens das Gleiche. Dein Tier, also kannst du auch über die Organe/Gewebe verfügen, sofern dem nicht bestimmte Vorschriften entgegenstehen.

Gruß M.

Zähne müssen nicht in Formalin gelegt werden. Bei Gewebe dieser Art sieht das anders aus. Wenn z.B. intraoperativ Gewebe entnommen wird, haben die im OP ein Behältnis mit Formalin. Das wird dann zur Untersuchung als Biopsie in die Pathologie gebracht.

Hi SunYu,man könnte von einem eingeschränktem Eigentum sprechen,da ein entgeltlicher Verkauf sittenwidrig ist.Das ergibt sich den Bestimmungen über die sittenwidrige Ausübung von Rechtsgeschäften mit besonderen Sachen,die nach allgemienen Rechtsempfinden nicht als solche gelten.Meist sind solche Regeln allgemein gehalten,die zBmit dem Rechtsempfinden durchschnittlicher Menschen nicht in Einklang zu bringen ist.LG Sto

Vielleicht kommt es darauf an, was Sie mit dem Organ machen wollen. Wollen Sie die Milz in Formalin einlegen lassen u. Ihr eigenes Anatomie-Museum eröffnen? Fragen Sie doch mal einen Chirurgen o. einen Anwalt für Medizinrecht, die könen Ihnen sicher weiterhelfen?!

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Laut Palandt, § 90 Rn. 2 werden getrennte Körperteile, wenn sie nicht zur Wiedereingliederung in den Körper bestimmt sind, bewegliche Sachen und analog § 953 BGB ipso facto Eigentum der Person, von der sie getrennt wurden.

Vereinfacht ausgedrückt: Wenn Dir Organe entnommen wurden, wird jemand gefragt, ob das so geschehen darf. Damit wird ein Besitzanspruch von Dir auf jemanden anderen übertragen. Sich wird das sicherlich nicht mehr interessieren, wenn das Deine Milz war. :-)

Gute Frage, eigentlich gehört dir dein Organ das ist klar. Nur gibt es Bestimmungen was mit Körperteilen die man entnimmt geschieht bzw. wie sie entsorgt werden müssen. Eine Milz gehört eher nicht zu den Teilen, die dir mitgegeben werden.