Eigenheim - Pflicht, Bürgersteig zu fegen?

5 Antworten

Der Gehweg ist vom Hausbesitzer zu reinigen, jeder vor seinem Haus, auch wenn die Blätter vom Nachbarn stammen oder umgekehrt. Auch der Hundekot vor Deinem Haus ist zu entfernen, wenn Du den Verursacher nicht ausfindig machen kannst, anderenfalls kannst Du diesen zum Entfernen auffordern. Die Straße ist nur zu reinigen, wenn die Stadt oder Gemeinde kein Kehrgeld vom Hausbesitzer einfordert.

Wenn es Dir egal ist, ob vor Deinem Eigenheim es aussieht wie bei Sau oder Hempels musst Du nix machen.

Muss man auch die Straße reinigen?

Natürlich. Jeden Samstag mit Besen, Schrubber und Seifenlauge.

Am besten ist es, du rufst bei der Stadtverwaltung an und fragst dich da durch. Tatsache ist, dass es von Gemeinde zu Gemeinde oder Landkreis unterschiedlich sein kann u. man dir deshalb hier keine pauschalierte Antwort geben kann. Wenn du fegen musst, dann nur deinen Teil des Gehweges. Die Strasse nicht. Auch die Tannennadeln von deinem Baum auf dem Gehwegbereich des Nachbarn gehen dich nix mehr an...das ist Natur und der Nachbar hat die Pflicht es zu entfernen. Hundekot sollte weg...ist ja in deinem eigenen Interesse. Vlt. mal beobachten wer seinen Hund dahin machen laesst u. drauf ansprechen.

Wenn ich in unserer Sadt die Gehsteige anschaue, gehe ich davon aus, dass es keine Kehrpflicht gibt. Manche legen Wert auf einen sauberen Gehsteig vor ihrem Haus. Andere hingegen nicht. Meist sind die Gehsteige vor Gebäuden mit mehreren Bewohnern in unsauberem Zustand. Kommt freilich auch an, in welcher Gegend man wohnt. Die Strasse muss man nicht reinigen, dafür ist die kommunale Strassenreinigung zuständig für die man auch Gebühren zahlen muss.

Am besten mal die Satzung der Gemeinde hinsichtlich der Gehwege studieren. Auf jeden Fall kann Dich maximal der Gehweg direkt vor Deinem Grundstück interessieren. Die Reinigung der Strasse obliegt alleine der Gemeinde, allerdings solltest Du nicht den Dreck vom Gehweg auf die Strasse fegen.