eigenes cafe´im wohnzimmer

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Am besten du rufst mal bei der IHK an. Die haben Unterlagen wo drin steht, was man alles haben muss für eine Eröffnung eines Gewerbes. Bei der Küche würde ich dir raten aber mit der Lebensmittelkontrolle einen Termin auszumachen. Wenn die denn kommen zur Kontrolle musst du wissen was du in der Küche machen willst. Die sagen dir dann ob die Küche dafür ausreicht und was du noch alles haben musst. Viel Glück

Also, um es mal vorneweg zu nehmen, es ist ein sehr entbehrungsreicher und steiniger Weg. Ich rede gar nicht mal von der richtigen (bezahlbaren) Location am richtigen Standort. Das ist schon eine Wissenschaft für sich und eine Portion Glück gehört auch dazu. langsam. Die Realität sieht so aus, dass Deine Angestellten mehr verdienen als Du. Gerade am Anfang wirst Du um Kosten zu sparen mehr als je zuvor und allein arbeiten. Selbstständig bedeutet selbst und ständig...Du hast keinen Sonntag, keinen Feiertag und kein Wochenende mehr. Und das ganze tauschst Du dann gegen Unzufriedenheit und wenig Verdienst (wenn überhaupt) ein. Wenn Du die richtige Location gefunden hast, die Einrichtung mit all den erforderlichen Maschinen steht und die erforderliche Deko vorhanden ist kann es ja erst mal los gehen. Vorher musst Du natürlich eine kochbare Speisekarte Schreiben. Dein Angebot sollte sich abheben, das Essen hervorragend sein und Du solltest einen Koch haben der Deine Ideen teilt. Denk auch daran was passiert wenn Dein Koch krank wird oder von heute auf morgen geht weil er 100 € mehr verdienen kann. Du musst an folgende Kosten denken : Einmalige Gründungskosten, Miete, Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Gema-Gebühr, Pflichtbeitrag IHK, Berufsgenossenschaft, Steuerberater, Löhne, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Umsatzsteuer für das Finanzamt, Gewerbesteuer, überteuertes Bier wegen Brauereivertrag, Kosten für Bierleitungsreiniger, Druckerzeugnisse, Wareneinkauf, Finanzierung des liegenden Warenbestandes, Firmenfahrzeug, Steuer und Versicherung dafür, unnatürlicher Schwund (Diebstahl), Abschriften durch Verderb, Entsorgungskosten für Bio-Müll, Hausmüll, Fettabscheider usw.....Übrigens musst Du Dir z.B. 2000,00 € monatliche Privatentnahme aus dem Geschäft nehmen. Für Deine Wohnungsmiete, Deine Privaten Kosten die ja bisher durch Dein Gehalt gedeckt waren. Davon solltest Du gleich 500,00 € weglegen, da das Finanzamt am Jahresende von Dir Einkommensteuer haben will. Rechne alle Kosten zusammen und teile durch 26 Öffnungstage. Soviel Umsatz brauchst Du am Tag um überhaupt vorwärts zu kommen. Ist die Zahl realistisch? Solltest Du dich immer noch selbstständig machen wollen empfehle ich Dir DRINGEND das Buch "Willst Du die totale Pleite". Sehr amüsant geschrieben, kostet knapp 20,00 € und hast Du in 3 Tagen gelesen. Extra für die Gastronomie vom Fachmann geschrieben. DANACH entscheidest Du dich. Bitte glaub mir. Ich bin 57 Jahre alt Metzgermeister und Betriebswirt mit 20 Jahre Gastro Erfahrung.

*hallo paulfritzpeter, danke für deinen ausführlichen rat, was du geschrieben hast ist alles richtig, aber das habe ich seit einen halben jahr durch. Ich war ja schon kurz vor der eröffnung meiner kneipe, als mir die betreiber abgesagt haben.

da ich aber alle bescheinigungen, anträge und schulungen mitgemacht habe, möchte ich mich nach neuen dingen umsehen und es wiederhin mit der selbständigkeit probieren. *

wie ich schrieb hab ich jetzt die möglichkeit ein privat haus zu mieten, wo sich eine große terasse, ein ca 70qm großes wohnzimmer und ein 25 qm großer nebenraum anbieten würde, um ein bistro oder cafe aufzumachen. dementsprechent habe ich eiine große küche dabei, wo sich snacks kuchen usw zubereiten ließen.

mich würde halt intzeressieren ob ich die gleichen wege gehen muß , wie ich es bei der kneipe gemacht habe.

ich danke dir für deine antwort

liebe grüße

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung müssen Gewerbetreibende eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Diese ist neben einer Reihe von anderen Unterlagen dem Antrag auf die Konzession beizufügen. Daneben kann – abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, z.B. für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch die Pflicht bestehen, das Unternehmen in das Handelsregister eintragen zu lassen. Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, gibt es weitere Zugangsbeschränkungen, worüber die zuständigen Ausländerämter beraten. EU-Ausländer sind Deutschen gleichgestellt.


www.abseits.de/existenzgruender.htm

danke für deine antwort,

liebe grüße