Eigener Unterhalt in der Schwangerschaft (schülerin)?

7 Antworten

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Kindesunterhalt von Eltern trotz eigener Schwangerschaft?

Kindesunterhalt:
Ausbildungsabbruch wegen Schwangerschaft und anschließende Betreuung des Kleinkindes kann dennoch einen Kindesunterhaltsanspruch gegenüber den Eltern begründen

Hat eine unterhaltsberechtigte Tochter ihre Ausbildung wegen Schwangerschaft abgebrochen, ist sie sodann wegen Betreuung des Kleinkindes nicht erwerbstätig und kann auch keinen Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes nach § 1615l BGB erlangen, ist sie weiterhin gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigt.

OLG Köln, 26.03.2013, 25 UF 241/12

Bitte beachte:

Es werden die Einkommen beider Elternteile berechnet. 

Das heißt konkret:

Auch die Eltern des Kindsvaters sind dann unterhaltspflichtig. So lange, bis er seine Erstausbildung beendet hat. 

Dein Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem Vater sollte also neu berechnet werden. 

Interessant ist für Dich auch diese Seite

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhalt-von-den-eltern-noch-mit-27_220_78748.html

Den jeweiligen Volltext der Urteile findest Du, wenn Du vor dem Aktenzeichen noch in die Suchmaske des Browsers eingibst

volltext

Du wirst kostenlos fündig. 

Natürlich macht es Sinn, sich frühzeitig an eine Beratungsstelle oder gleich mehrere zu wenden. Es gibt ja nicht nur Pro-Familia. Nutze die Suchfunktion des Browsers, frage vor Ort beim Ordnungsamt nach Adressen. Wenn sie sie selbst nicht haben wissen sie auf jeden Fall, wer vor Ort sie hat. 

Es geht ja nicht nur um den Unterhalt. Es geht ja auch um die Erstausstattung. Und da kann sehr viel Geld gespart werden. 

Wusstest Du z.B., dass neue Möbel gut drei Monate lang üble Dämpfe ausscheiden? Da taugen wohl gebrauchte bei Neugeborenen eher. 

Tatsächlich gibt es auf Facebook einige Seiten, wo verschenkt wird. Oft genug eine komplette Ausstattung. Kinder haben ja die komische Eigenschaft zu wachsen. :)

Also noch mal:

Versucht nicht, da alleine mit klar zu kommen. Das tut nicht not. 

Ist mir noch eingefallen:

Wenn Du länger als die Mutterschutzzeit zuhause bleiben willst dann informiere Dich schon jetzt zu 

Elternzeit

Wissen ist Macht. 

So lange du noch deine Erstausbildung nicht beendet hast, sind deine Eltern weiterhin für deinen Unterhalt zuständig. 

Vorausgesetzt, natürlich, dass sie LEISTUNGSFÄHIG sind.

Das würde sich erst ändern, wenn ihr verheiratet wärt.

Während Du nicht in Ausbildung bist, muss Dein Vater keinen Unterhalt an Dich zahlen.

D.h. Status an der Schule hin oder her, Du gehst nicht hin, dann gibt es auch keinen Unterhalt.

Sobald Du wieder in Ausbildung bist, ist der Vater des Kindes Dir vorrangig zu Betreuungsunterhalt verpflichtet und nur wenn dieser Dir nicht genug zahlen kann, sind Deine Eltern wieder an der Reihe.

Du kannst aber ALG 2 beantragen.

leider falsch und halbwissen, sorry.

@statusabc

Nix falsch.

Sie muss sich aktiv in der Ausbildung befinden, sonst steht ihr ab dem 18. Geburtstag kein Unterhalt mehr zu.

wiegssagt, gilt im Regelfall allerdings betrifft die Schwangerschaft eine Ausnahmeregelung..

@statusabc

Richtig. Die Ausnahme besagt hier, dass der Vater des ungeborenen Kindes für die Mutter zuständig ist.

Wenn er nicht genug verdient, dann muss sie ALG 2 beantragen.

Das ist schlichtweg falsch! Da Sie aufgrund der Betreuung eines Kindes ihre Ausbildung unterbricht, stehen ihr bis zu 3 Jahre betreuungsgeld von ihren Eltern zu! Oder Bis der KV Unterhalts fähig ist. Ist der KV nämlich nicht unterhaltsfähig, werden die nächsten Verwandten zahlungspflichtig und das sind in ihrem Fall die eigenen Eltern. Und das bis sie die Ausbildung abgeschlossen hat mit einer maximalen Kinderbetreuungszeit von 3 Jahren.

Ich hab doch genau das gleiche grade durch und es wird im Einzelfall entschieden und dennoch gilt, Eltern vor Staat, wenn es Ihnen möglich ist, für den Unterhalt aufzukommen, müssen sie es auch.

Hallo liebes! Das ist eine sehr heikle Angelegenheit und wird i.d.R. im Einzelfall entschieden.

Habe das ganze auch hinter mir und generell ist es so, dass wenn ein unterhaltsberechtigtes Kind seine schulische Bildung / Ausbildung wegen der kinderbetreuung unterbrechen muss, der Unterhaltsanspruch ungeachtet des unterbrechens bestehen bleibt.
Bedeutet, dass du bis der KV Unterhalts fähig ist, oder du deine Ausbildung beendet hast, weiterhin Unterhalt von deinen Eltern erhältst. Allerdings musst du,falls dein Vater das nicht akzeptiert zunächst auf eigene Kosten zum Anwalt gehen. Allerdings hast du, sofern du eine zielstrebige Ausbildung vorweisen kannst, Nichts zu befürchten!

Wünsche dir viel Glück