Eigener Spreadshirt-Shop: Gewerbe Anmeldung nötig?
Guten Abend,
wie schon in der Überschrift geschrieben möchte ich bald mit meinen eigenen Logos Geld verdienen. Auf Spreadshirt möchte ich mir demnächst einen eigenen Shop einrichten! Ich möchte den Shop als Hobby betreiben und nicht als Berufung o.ä.!
Des weiteren würde ich auch nicht soviel Geld erzielen, da ich wie schon gesagt, dies als Hobby betreiben würde.
Muss man nun ( in meiner Situation) Gewerbe Anmelden oder reicht es auch ohne Gewerbe, einen eigenen Shop zu betreiben?
MFG
2 Antworten
Wer Geld mit selbständiger Arbeit verdienen möchte muss ein Gewerbe anmelden - JA
Kann aber auch ein Kleingewerbe auf nebenberuflicher Basis sein.
Informiere Dich bitte ausführlich was Du im Shop alles beachten musst - wen nDu das mit demGewerbeschein schon nicht weisst, befürchte ich das Du von AGB Widerrufsbelehrung und Impressum noch nie was gehört hast
Gewerbescheine vergibt das Ortsamt - oder das Rathaus - je nachdem wo Du so wohnst.
Das Finanzamt kommt nur zum Kassieren bei Dir an ^^
Gewerbeschein kostet 20€ und man muss den Perso mithaben.
Verpflichtungen daraus entstehen dann zwar nicht, aber das FA kommt sofort mit ner UST-Vorauszahlung an - dann muss man denen kurz mitteilen das noch kein Umsatz erzielt und auch nicht mit viel zu rechnen ist...
Ah okay, danke ^^ ..
Was meinst du denn mit, dass das Finanzamt sofort mit einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung kommt?
Das Finanzamt geht davon aus, das jemand mit einem Gewerbe - davon gut leben kann - und veranschlagen vorab eine Schätzung - z.B. 50.000 € Umsatz im Jahr = ca 10.000 € UST im Jahr - und dann wollen sie 1/4 (Quartalszahlung) im Voraus vom Steuerpflichtigen haben.
Dieser aber hat weder 50.000€ Umsatz noch die geforderten 2.500 € UST (zumal er oft Differenzbesteuert) - und muss dies dem FA nun mitteilen, damit sie das neu bewerten und Dich auf "nachträgliche Steuerzahlung umstellen... zahlen musst Du UST immer - im Gegensatz zu z.B. Kapitalertragssteuern ....und der Steuersatz liegt ja aktuell bei 19% (im Normalfall)
Aber als Gewerbetreibender kann man jegliche gezahlte UST (die in Spritkosten, Provider, Telefon etc enthalten ist) von den Einnahmen voll abetzen
Angenommen Du nimmst 1.000 € ein - 190€ sind also abzuführende Ust
dann rechnest Du die von Dir gezahlte UST - z.B. insgesamt 150€ dagegen - und überweist dem FA 40€
Ah, okay .. jetzt hab ich es verstanden :-), besten dank!
Ich werde mich aber nochmals gründlich darüber beim Ortshaus bzw. Rathaus informieren bzw. informieren lasen, um so zu 101% auf Nummer Sicher zu gehen!
Wie willst du denn eine Grenze ziehen zwischen Hobby und gewerblich/ geschäftlich? Was ist denn das Ziel, was du mit diesem Shop verfogst?
Eigentlich möchte ich einen eigenen Shop nur so aus lust und laune einrichten, da mir sowas eben spaß macht, sprich. Logos zu entwerfen und warum dies dann nicht auf Produkten verkaufen :-)?
MFG
Ja, das hast du Recht, aber dann betriebst du den Shop eben doch wegen des Gewinns und dann musst du ein Kleingebwerbe anmelden - damit dein Gewinn ab einem bestimmten Betrag versteuert werden kann. Das geht auch ganz schnell und ist nicht teuer. Du musst dann eine Einnahmeüberschussrechnung machen und beim FA einreichen. Aber auch das ist nicht so schwer - vermutlich ist das Entwerfen von T-Shirts schwerer.
Ja, das wollte ich doch wissen, ob ich (Klein) Gewerbe anmelden muss :-) ..
Was genau ist eine Einnahmeüberschussrechnung?
Zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung kannst du hier mehr lesen und sicher auch noch mehr wichtiges zum Thema: http://kleingewerbe-info.de/buchfuhrung/einnahmen-ueberschuss-rechnung-eur/
Ich weiß schon was ein Impressum ist, aber veröffentlicht habe ich es noch nicht, sprich. mein Impressum!
Danke erstmals für die Antwort, ich werde mich mal beim Finanzamt informieren!