Eigene Wohnung mit 18! Wie viel Geld steht mir zur Verfügung?

12 Antworten

Wenn du in Ausbildung bist und in einer eigenen Wohnung / WG - lebst,dann stehen dir laut Düsseldorfer Tabelle 670 € Unterhalt zu,wenn die Eltern leistungsfähig sind !

Dazu können dann noch einmal 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie Fahrkosten / Schulbedarfe kommen,wenn dieser dir laut unterhaltsrechtlicher Leitlinien des zuständigen OLG - zustehen würde.

Der Unterhaltsanspruch könnte dann also bei 760 € pro Monat liegen,davon wird dann dein volles Kindergeld von 184 € angezogen und solange du noch zur Schule gehst,würden dir deine Nebeneinkommen zu 50 % auf deinen Bedarf bzw.vom Unterhaltsanspruch abgezogen werden können.

Hallo, 

immer mehr liest man die frage was einem zusteht wenn man eine Wohnung nehmen will!

Da stellt sich die Frage warum die Gesellschaft für Deine Wünsche aufkommen soll, gibt es dafür dringende Gründe, dann gibt es auch Mittel und Wege. Gibt es die Gründe nicht, dann wird es auch bei Dir so laufen wie bei den allermeisten, sparen, sparen und dann machen. 

Auch wenn Dir die Antwort nicht gefallen wird, so ist es aber eben im Leben. Sollte es doch ein Schlupfloch geben lass es mich wissen, meine Frau will lange schon einen neue Küche. 

Du Witzbold ... Ich weiß was mir zusteht... Und das werde ich auch bekommen ...die Frage ist nur wie viel ... Aber Kopf hoch ..,

Das musst du deine Eltern fragen, ob sie dir etwas geben und wenn ja, wieviel.

Ich dachte, der Unterhalt wir nach dem Nettoeinkommen errechnet ?

NEIN, deine ELtern entscheiden das nicht, du kannst Sie dazu zwingen wenn du das möchtest. Je nach Nettoeinkommen deiner Eltern berechnet sich der Zwangsunterhalt plus Kindergeld, welches Sie dir zahlen müssen(!). 

ABER: Dafür musst du noch den ERSTEN Bildungsweg (Keine Abgeschlossene Ausbildung, Studium) gehen. Das ganze nennt sich  "Düsseldorfer Tabelle" oder "Thüringer Tabelle" und ist ganz einfach per google zu finden :) 

Warum fängst Du mit NEIN an? Die Eltern entscheiden das sehr wohl. Wenn sie nämlich nicht in der Lage sind, soviel Unterhalt zu zahlen, dann wird das ganz einfach nichts.

Da musst du nichts weiter ausrechnen! Das steht endlich fest!

Für volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen oder sich in der Erstausbildung befinden und eine eigene Wohnung haben, zahlen die Eltern maximal 670 Euro einschließlich Kindergeld. Einnahmen des Kinds werden dabeimit diesem Anspruch verrechnet.

Sind die Eltern dazu nicht in der Lage, muss man sich eine Wohnung vom JC genehmigen lassen, um an öffentliche Unterstützung zu kommen. Die wird aber in der Regel bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres systematisch verwehrt.