Eigene Wohnung durch Jobcenter?

3 Antworten

Was es da an Möglichkeiten gibt kann dir dein Betreuer am besten beantworten !

Es würden dir dann zu deinen angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) dein Regelsatz gezahlt,der dann ab Januar 2016 neu 404 € betragen wird.

Dazu kannst du dann eine Erstausstattung für deine Wohnung beantragen,da kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - Erstausstattung " ,einmal nachsehen.

Wenn du dann eine Ausbildung beginnen würdest,dann müsstest du BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen,weil das dann eine vorrangige Leistung ist und wenn die Pauschale im BAB - deine Miete nicht deckt,dann kannst du beim Jobcenter noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - stellen.

Hallo Jaehn,

ich finde es toll, dass der ARGE-Mitarbeiter sich für Dich einsetzt. Das gibt es leider viel zu wenig.

Du schreibst, dass Du derzeit in einer Bildungsmaßnahme bist. Meistens gibt es dort auch "Sozialberatungen". Eventuell kannst Du Dich auch dort bei Fragen hinwenden. Sonst natürlich an den "Betreuer" vom Jobcenter. Dass alle 2-3 Tage jemand bei Dir vorbeisehen wird, das ist glaube ich super. Eventuell kann auch eine andere "betreute Wohnform" für Dich effektiver sein. Wo Du zum Beispiel nicht alleine wohnst, sondern innerhalb einer WG. Je nach Selbstständigkeit und wie Du auch mit dem "allein sein" zurechtkommst. Und Deine Frage klingt so, als würdest Du schnell mit allem überfordert sein. Da wäre alleine wohnen glaube ich nicht sinnvoll. Vielleicht bist Du aber selbstständiger, als diese Frage von Dir annehmen lässt. Am Ende kannst nur Du es wissen, was Du möchtest. Wie Du leben magst....

Lieben Gruß an Dich und alles Gute auf Deinem Weg.

Frag doch direkt deinen Betreuer...