Eigene unterhaltungsautomaten aufstellen erlaubt?

4 Antworten

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 oder** der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.** Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Genau das könnte der Knackpunkt werden. (Gewerbsmäßige Aufstellung von Automaten ohne Gewinnmöglichkeit) Die Sache mit dem Stadtsteueramt und der Vergügungssteueranmeldung für die Unterhaltungsautomaten und der GEMA für die Musikbox versteht sich von selbst. Welches Gewerbe im Ladenlokal ausgeübt werden soll steht ja augenscheinlich noch nicht fest - nur das viel Platz vorhanden ist. Aber.... es könnte für die Behörden eine Auslegungssache sein und das Ganze per Definition als Spielhalle erklären. Ich würde vorher unbedingt zur Ordnungsbehörde der Stadt oder Landkreises gehen, mich beraten lassen und ggf. den erforderlichen Antrag stellen.

geh bitte in deine stadt aufs gewerbeamt- automatenaufstellung.,und beantrage bitte eine Erlaubnis nach 33c Gewerbeordnung. (Automatenaufstellung-) Dein Gewerbezentralregister-Auszug solte keine negativen Eintragungen enthalten, dein Polizeiliches Führungszeugnis auch nicht. Steuerlich solltest du als zuverlässig gelten- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt holen. dann könnte es sein die Behörde willigt ein und genehmigt dir. Mfg,

Ohne Erlaubnis darfst du da gar nichts aufstellen.

muß erwähnen das ist mein eigenes lokal,was für eine erlaubnis von wem ?

nicht ohne amtliche erlaubnis