Eigene Transportervermietung?! Auflagen?

3 Antworten

Auch wenn hier einige etwas anderes schreiben musst du für die Vermietung des Anhängers ein Gewerbe anmelden. Tätigekeit ist eben "Vermietung von Anhängern". Rede aber unbedingt mit deiner Versicherung, ob ein gewerblich genutzter Hänger immer noch versicherungsfrei ist ?

Gewerbe musst Du nicht anmelden. Unbedingt musst Du eine Steuernummer holen und die Einnahmen/Ausgaben im Steuerausgleich angeben. Steuerpflichtig wirst Du kaum damit werden.

Ahnung hast Du keine, aber gesagt musste sie werden?

Das ist ja Woodoo was Du hier erzählst.

über carsharing von privat an privat anbieten, das ist ein zur verfügung stellen gegen verschleiß und benzinkosten. Da brauchst du kein Gewerbe für.

Und wie sieht es mit der Versicherung aus, wenn der Mieter einen Unfall baut?

@websurfer111

frag doch einfach deinen versicherer, da du dort kunde bist, wird er dir auf jeden fall eine ausreichende antwort geben und sich über dein vertrauen freuen. auch wenn du es am ende doch nicht machst. es kommt auch darauf an, ob es ein anhänger ist, oder ein selbstfahrendes auto. also ein LKW bzw. kleintransporter oder nur ein anhänger. da es mehrere personen nutzen würden, müsstest du eventuell mehr zahlen, dafür übernehmen die dann auch die schadenregulierung, wenn der nutzer den schaden nicht selbst verursacht hat, ansonsten muss seinen ( bzw. deinen ) schaden selbst tragen.

@websurfer111

frag doch einfach deinen versicherer, da du dort kunde bist, wird er dir auf jeden fall eine ausreichende antwort geben und sich über dein vertrauen freuen. auch wenn du es am ende doch nicht machst. es kommt auch darauf an, ob es ein anhänger ist, oder ein selbstfahrendes auto. also ein LKW bzw. kleintransporter oder nur ein anhänger. da es mehrere personen nutzen würden, müsstest du eventuell mehr zahlen, dafür übernehmen die dann auch die schadenregulierung, wenn der nutzer den schaden nicht selbst verursacht hat, ansonsten muss seinen ( bzw. deinen ) schaden selbst tragen.