Eigene Kündigung bei Minijob?
Hallo zusammen, wer kann mir denn mit seinen Erfahrungen helfen? Seit 4 Monaten übe ich zusätzlich zum ALG I eine geringfügige Beschäftigung aus ( 165.- €/Monat)die bei der Höhe von Seiten des Arbeitsamtes abzugfrei ist. Seit Juni wurde diese "Obergrenze" nun auf 400.- € durch den Arbeitgeber "heraufgesetzt". Jetzt möchte ich zum Monatsende Juli die zusätzliche Beschäftigung einstellen und vorläufig mich mit dem ALG I begnügen. Kann ich denn nun diese "Nebenbeschäftigung" kündigen, ohne dass ich Abzüge durch das Arbeitsamt riskiere ? Der Grund sind unüberbrückbare fachliche Differenzen mit dem Arbeitgeber . Danke im Voraus !
1 Antwort

Hallo Udo50, Deine Frage ist schon älter, vielleicht hilft Dir meine Antwort noch. Die Sanktionen im Alg-I-Bezug sind im § 144 SGB III geregelt, hier steht nichts davon, daß es eine Sperrzeit gibt, wenn man einen Minijob kündigt. Denn Du bist ja so oder so noch arbeitslos. Anders wäre es, wenn man seinen Vollzeitjob kündigt, um dann Alg I zu beziehen, hätte man hier keinen wichtigen Grund, würde wohl eine Sperre von 12 Wochen UND eine Verkürzung des Alg-I-Anspruches eintreten. Also wie gesagt: meines Erachtens führt die Aufgabe Deine Minijobs nicht zu einer Sperrzeit. Anders wäre es beim Alg-II-Bezug, hier ist im SGB II geregelt, daß sanktioniert wird, wenn jemand seine Hilfebedürftigkeit erhöht (ohne wichtigen Grund), denn im Alg II wird auch ein Minijob angerechnet, wird der gekündigt, müßte mehr Hartz IV bezahlt werden.