Eigene Balkontür aus versehen eingeschlagen zahlt die Haftpflichtversicherung

13 Antworten

Jein.

Du hast anderen (Deinem Vermieter) einen Schaden zugefügt. Somit ist zunächst die private Haftpflichversicherung zuständig. Ist im Vertrag allerdings Glasbruch ausgeschlossen (kostet meistens extra), so wirst Du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Ist die Scheibe bereits 20 Jahre alt, so solltest Du mit Deinem Vermieter verhandeln, ob er sich an den Kosten für eine Scheibe auf neuestem technischen Stand beteiligt. Ansonsten reicht die Billigvariante.

okay, danke für die Antwort, werde mal meine Vertrag durchsehen. Das zweite Problem ist, ich wohne erst seit 01.07 in der Wohnung. Ist halt bissal suboptimal nach noch nicht mal einen Monat mit sowas bei Vermieter anzukommen.

@obsn11

Auch wenn Du den Schaden ersetzt, so musst Du dennoch den Vermieter über den Schaden an der Mietsache informieren. Die Scheibe gehört nun mal ihm und er hat ein Mitspracherecht bei der Reparatur. Was, wenn er ohnehin vorhat, Türen, Fenster oder Scheiben zu tauschen?

Man kann in der Haftpflicht nicht Glasbruch separat mit einschließen. Dafür gibt es eine Glasversicherung, die hier einzig und allein greifen würde.

Der Vermieter könnte zwar Glasbruch auch in die Wohngebäudeversicherung mit einschließen, aber das wird bei vermieteten Objekten nicht gemacht, weils nicht auf die Vermieter Umlagefähig ist. Die müßte der Vermieter aus eigener Tasche zahlen, und kann sie nicht über die Nebenkosten auf die Mieter abwälzen. Und das macht ein Vermieter nicht, weil er ja nichts dafür kann, wenn seine Mieter die Glasscheiben zerdeppern. :)

@Klammlosewelt

Eine Gebäude-Glasversicherung kann auf die allgemein zugänglichen Scheiben beschränkt werden. Diese ist sehr wohl umlagefähig.

Deine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die anderen zugefügt wurden.

Ein Antrag lohnt sich daher in jedem Fall. Du solltest allerdings gründlich überlegen, wie es zu dem Schadenfall kam :-)

Es gibt eine Reihe von Klauseln, mit denen die Versicherung sich die Kosten vom Hals halten kann (Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit ...)

Wenn ich den Fall ungefähr so schildere wie hier, gilt er dann als fahrlässig?

Das ist falsch. In der Haftpflicht sind Glasschäden in der eigenen (Miet)Wohnung prinzipiell ausgeschlossen. Sonst gäbe es keine Glasversicherung die hier einzig und allein greifen würde.

@ Venelle

In deiner Aufzählung fehlt der von dir angedeutete Betrug (Falschanzeige) und die Obliegenheitsverletzung

Mir wurde auf Nachfrage mehrfach seitens der zuständigen Versicherung mitgeteilt, dass die Verglasungen meiner Mietwohnung von mir selbst über eine separate Glasbuchversicherung abzusichern sind.

Ich würde mit dem Vermieter sprechen, ob in seiner Versicherung für das Mietobjekt Schäden an der Verglasung mit abgedeckt sind. Parallel würde ich bei meinem Versicherungsvertreter bzw. der zuständigen Agentur der Versicherung nachfragen, ob dies evtl. doch durch Deine Versicherung abgedeckt ist. Und falls Du den allen nicht vertraust, würde ich bei der örtlichen Verbraucherberatung nachfragen, weil die informieren Dich interessenskonfliktneutral - also wenn es einen rechtlich einwandfreien Anspruch aus einer Versicherung gibt, können die Dir das sagen und Dich notfalls auch gegenüber der Versicherung vertreten (gegen Gebühr).

Von so Dingen wie "versehentlich war es mein Verwandter" würde ich die Finger lassen. Das ist aber "nur" meine moralische Ansicht dazu.

Mir wurde auf Nachfrage mehrfach seitens der zu ständigen Versicherung mitgeteilt, dass die Verglasungen meiner Mietwohnung von mir selbst über eine separate Glasbuchversicherung abzusichern sind.

Und genau so ist es auch richtig.

Auch wenn der Vermieter Glasbruch versichert hat, (meist sind dann nur allgemein zugängliche Scheiben versichert), würde der Versicherer hier den Verursacher in Regress nehmen.

Deine Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung eventuell. Meist sind da aber extra Policen nötig. Ansonsten mit dem Vermieter reden, der muss eine Wohngebäudeversicherung oder so haben die Glasbruch abdeckt.

Viele haben es schon gesagt. Das ist ein Fall für die Glasbruch-Versicherung. Schau in deine Unterlagen ob du eine hast. Ansonsten wirst du für den Schaden aufkommen müssen.