Eigenbeleg für das Finanzamt

2 Antworten

Es gibt keine gesetzliche Beschränkung für die Höhe des Betrages. Wichtig ist, dass die Ausgabe plausibel dargelegt werden kann. Welche Infos dazu erforderlich sind, das musst Du anhand des Kontextes selbst entscheiden.

Generell solltest Du einen Eigenbeleg schriftlich machen und zu den Unterlagen nehmen. Betrag, Name des Vertragspartners, ggf. auch mit voller Anschrift, falls nicht ohnehin allgemein bekanntes Unternehmen, und natürlich Info zum angekauften Gut oder zur Dir gegenüber erbrachten Dienstleistung. Bei einem gelegentlichen Flohmarktkauf wird das FA bei einer Prüfung kaum meckern, wenn Du den Verkäufernamen nicht hast. Wenn Du z. B. einmal einen 20-Euro-Eigenbeleg für Flohmarktware drin hast, dann wird das duirchgewunken. Wenn Du aber 10 Belege davon jede Monat hast, dann wird die Sache vermutlich anders aussehen.

Was generell bei Eigenbelegen NICHT geht: Vorsteuerabzug.

Ein "Eigenbeleg" ist ein Widerspruch in sich. Belegt wird damit nur, daß der Steuerpflichtige des Schreibens mächtig ist. Ob das als Aufzeichnung in steuerlichen Dingen  reicht, steht ganz im Ermessen des Sachbearbeiters. Nur in Einzelfällen wird das anerkannt werden.