Eigenbedarfskündigung Betrug?

9 Antworten

Wenn der Vermieter sich nicht daran hält die Wohnung an engste Familienmitglieder weiter zu vermieten, so kannst du auch nachträglich noch gegen ihn eine Schadenersatzklage geltend machen. So muss er z.b für entstandene Umzugskosten aufkommen. Ferner hättest du im Vorfeld schon einen Widerspruch einlegen können, da du ja auch Schulpflichtige kinder hast.

§573 BGB 

Das kannst Du jetzt nicht mehr rückgängig machen. Wahrscheinlich wird die Wohnung toll saniert und zu einem horrenden Mietpreis neu vermietet, vielleicht an den Enkel oder sonstige Verwandte.

Die erste Frage ist, ob der Enkel überhaupt berechtigt war, die Kündigung vorzunehmen. Deshalb mit deinem Mietvertrag (zum Nachweis deines berechtigten Interesses) sofort zum Grundbuchamt um zu schaun, ob dieser überhaupt als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war/ist. Ohne dem wäre die Kündigung unwirksam (gewesen).

Ich habe den Eindruck, dass die EBK vorgeschoben war. Du schreibst: Wahrscheinlich ein Enkel  .... In der EBK muss konkret drin stehn, wer (namentlich) warum und wann in deine Wohnung einziehen soll.

Womit genau (Wortlaut) wurde die EBK begründet?

Wenn die EBK formell unwirksam ist, hättest du die Möglichkeit des Einspruchs gehabt bzw. hättest du einfach nur wohnen bleiben dürfen, sprich nicht auszuziehen brauchen. Da wären jetzt aber die Messen gesungen.

Solltest du feststellen, dass der Eigenbedarf tatsächlich nur vorgetäuscht war (was zu beweisen wäre), könntest du jetzt  (m.E.) noch dagegen vorgehen. Wenn mit Erfolg, gälte  es Schadenersatz einzufordern. Dazu solltest du dich zuvor anwaltlich beraten lassen.

Theoretisch könntest du Schadensersatz geltend machen. Die Beweislast für den Missbrauch der Eigenbedarfskündigung müsstest du aber nachweisen. Das ist nicht so einfach. 

Du weisst auch nicht, ob zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich Eigenbedarf vorlag. Weiter weisst du nicht, ob sich da in den nächsten Wochen was tun wird. 

So oder so, würde ich dir raten, die Sache abzuhaken. Eine Schadensersatzklage ist mit viel Aufwand und Ärger verbunden. Der Erfolg ist nicht garantiert. Geht es schief, stehst du noch mit den Kosten des Verfahrens da. 

Jetzt wo das Mietverhältnis beendet ist und Du ausgezogen bist kannst Du weder die Wohnung zurück bekommen noch etwas Geld raus schlagen.

Nach Zugang der Kündigung hattest (man beachte die Zeitform) 2 Rechte.

1. Der Kündigung zu widersprechen.

2. Vor Ablauf der Kündigungsfrist, ich glaube 2 Monate, Auskunft vom Vermieter verlangen ob der Eigenbedarfsgrund noch besteht.

Von beiden Rechten hast Du offensichtlich keinen Gebrauch gemacht.

Der Eigenbedarfsgrund kann ja kurz nach Mietende und Auszug weg gefallen sein.

Dann besteht keine Auskunftspflicht mehr. Folglich auch keine Rechte des Mieters mehr.