Eigenbedarfsklage verloren, aber nicht wegen Eigenbedarf, sondern wegen arglistiger Täuschung?
Hallo alle zusammen,
meine Frau, meine beiden Kinder und Ich bewohnen eine Doppelhaushälfte. Nun hat unsere Vermieterin Eigenbedarf angemeldet, der zum Prozess kam und damit auch durchgekommen ist, allerdings nicht wegen des Eigenbedarfs, denn der war nicht haltbar, da wir eine Zusagen für mindesten 10 Jahre hatten(wir wohnen dort jetzt 5 Jahre), dies ist auch vom dem damaligen Makler bestätigt worden, sonder wegen einer angeblich arglistigen Täuschung. Ich frage mich im Nachhinein ist das legitim oder kann ich dagegen angehen, oder mich zur wehr setzten um die Räumung zu verhindern. Mein Gefühl sagt mir, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, brauche dringend einen Rat.
Vor Mietvertragsabschluss haben wir auf Anfrage der Vermieter eine Prognose über unsere Einnahmen erstellt die uns jetzt als arglistige Täuschung ausgelegt wird, dies war in der Zeit meiner Selbstständigkeit. Zum Zeitpunk des Einzuges war ich in einem festen Arbeitsverhältnis. Wir haben immer die Miete fristgerecht bezahlt. Wir waren nie im Mietrückstand.
Im Urteil wird uns zudem unterstellt wir hätten schon die ersten 4 Monate nicht korrekt die Miete bezahlt, dies stimmt nicht und ist auch belegt.
Ich hoffe Ihr könnt helfen.
Liebe Grüße Kay
7 Antworten
Falls ihr meint , dass der Fall zu gewinnen sei, solltet ihr in Revision gehen. Wurdet ihr von einem Anwalt vertreten? Da klingt alles sehr dubios.
Revision, wenn zeitlich noch mög lich; es gibt da immer eine Frist. Wenn die abgelaufen ist, neu klagen, mit besserem Anwalt.
ich denke die Frist ist verstrichen, leider sind mir viele Dinge erst die letzten Tage bewusst geworden.
Wenn das Urteil also rechtskräftig ist, dann ist dagegen nichts mehr zu machen. Was für Konsequenzen folge aus dem Urteil für euch?
(wir wohnen dort jetzt 5 Jahre)
Im Urteil wird uns zudem unterstellt wir hätten schon die ersten 4 Monate nicht korrekt die Miete bezahl
Schon die ersten 4 Monate ? ... oder danach auch.
So ganz verständlich ist das nicht. Ihr hattet ganz offensichtlich keine treffendes Argument um diese Behauptung zu widerlegen.
Das Gericht hat entschieden. Es liegt an Euch, ob ihr Argumente / belege habt, die die Täuschung bzw. falsche Behauptung widerlegen... und in Widerspruch zu geben.
Also wenn das so stimmt, vor allem mit den 4 Monaten, dann geh in Berufung
Es gibt ein Gerichtsurteil dazu, ich würde da nicht von Unterstellung reden.
Wenn du mit dem Urteil nicht einverstanden bist gehe in Revision.
Warum Revision ?
Dann eben in Berufung.....
Ich vermute mal, da hat Euer Anwalt versagt.
Wie wäre es denn mit "Prozessbetrug"? Ändert aber das Urteil nicht mehr. Widerspruchsfrist ist verstrichen....
ist ein Anwalt vom Mieterverein, OMG