Eigenbedarf wegen Nachwuchs
Hallo, Ihr lieben. Wir haben vor 4 Jahren ein Mehrfamilienhaus gekauft und wohnen in der Unteren Etage. Da wir jetzt Nachwuchs erwarten brauchen wir mehr Platz da in unserer Wohnung( 71qm)kein Kinderzimmer vorhanden ist. Wir haben bei der Stadt nach einem Anbau gefragt aber das fällt wegen Baugrenzen weg. Nun unsere Überlegung den Mietern über uns zu Kündigen um beide Wohnungen zusammen zulegen. Dann hätten wir 142qm. Ich denke aber auch das man selbst bei Nachwuchs damit nicht durchkommt. Da die Mieter schon über 25 Jahre dort wohnen. Oben wären nach dem Umbau zwei Kinderzimmer, Büro bzw Gästezimmer und ein Schlafzimmer für uns. Wie gehen wir am besten vor? Wir haben außerdem überlegt mit den anderen Mietern aus dem Dachgeschoss zu sprechen da diese wegen weiteren Nachwuchs evtl ausziehen wollten. Dann wäre ja eine Wohnung frei in die die Mieter einziehen könnten. Ansonsten ist im Nachbarhaus eine vergleichbare Wohnung frei. Für eine Antwort wäre ich dankbar
5 Antworten
Aber bevor ich mit denen Rede würde ich schon gerne wissen welche Rechte ich als Vermieter habe bevor er mich vielleicht zum Deppen macht. Da man leider nicht so gut mit denen Reden kann. Vielleicht kann mir ja jemand einpaar Tipps geben der das gleiche Problem hatte.
Man kann sich bei Haus&Grund anmelden. Die haben gute Tipps und Broschüren und können Euch bei dem geplanten Eigenbedarf untersützen
Aber Euer erster Schritt sollte wirlich sein mit den Mietern, die ausziehen wollen, zu reden,
Gleichzeitig kann man sich erkundigen, wie es mit der Wohnung im Nachbarhaus bestellt ist.
MfG
Johnny
Hier mal ein Link zu Eigenbedarf mit ein paar Tipps:
Wenn die Dachgeschoss Mieter ausziehen, und die Wohnung größer ist als eure braucht nur einfach ihr dort einziehen, in dem Fall dürfte eine Eigenbedarfskündigung des Mieters über euch nicht zulässig sein.
Bei echtem Eigenbedarf kann gekündigt werden. Dass ihr den Mietern eine Ersatzwohnung anbietet ist nicht einmal gesetzlich erforderlich.
Wenn Eigenbedarf nur vorgegeben wird, kann der Mieter euch zum Schadensersatz verpflichten.
Dass ihr den Mietern eine Ersatzwohnung anbietet ist nicht einmal gesetzlich erforderlich.
Wenn eine vorhanden ist schon.
Aber bevor ich mit denen Rede würde ich schon gerne wissen welche Rechte ich als Vermieter habe bevor er mich vielleicht zum Deppen macht. Da man leider nicht so gut mit denen Reden kann. Vielleicht kann mir ja jemand einpaar Tipps geben der das gleiche Problem hatte. Wäre jedenfalls sehr dankbar
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Wieso fragst du da uns? Rede doch mal mit den Mietern. Vielleicht erledigen sich sämtliche Fragen udn Probleme dadurch schon.