Eigenbedarf wegen Nachwuchs

5 Antworten

Aber bevor ich mit denen Rede würde ich schon gerne wissen welche Rechte ich als Vermieter habe bevor er mich vielleicht zum Deppen macht. Da man leider nicht so gut mit denen Reden kann. Vielleicht kann mir ja jemand einpaar Tipps geben der das gleiche Problem hatte.

Man kann sich bei Haus&Grund anmelden. Die haben gute Tipps und Broschüren und können Euch bei dem geplanten Eigenbedarf untersützen

Aber Euer erster Schritt sollte wirlich sein mit den Mietern, die ausziehen wollen, zu reden,

Gleichzeitig kann man sich erkundigen, wie es mit der Wohnung im Nachbarhaus bestellt ist.

MfG

Johnny

Wenn die Dachgeschoss Mieter ausziehen, und die Wohnung größer ist als eure braucht nur einfach ihr dort einziehen, in dem Fall dürfte eine Eigenbedarfskündigung des Mieters über euch nicht zulässig sein.

Bei echtem Eigenbedarf kann gekündigt werden. Dass ihr den Mietern eine Ersatzwohnung anbietet ist nicht einmal gesetzlich erforderlich.

Wenn Eigenbedarf nur vorgegeben wird, kann der Mieter euch zum Schadensersatz verpflichten.

Dass ihr den Mietern eine Ersatzwohnung anbietet ist nicht einmal gesetzlich erforderlich.

Wenn eine vorhanden ist schon.

Aber bevor ich mit denen Rede würde ich schon gerne wissen welche Rechte ich als Vermieter habe bevor er mich vielleicht zum Deppen macht. Da man leider nicht so gut mit denen Reden kann. Vielleicht kann mir ja jemand einpaar Tipps geben der das gleiche Problem hatte. Wäre jedenfalls sehr dankbar

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Wieso fragst du da uns? Rede doch mal mit den Mietern. Vielleicht erledigen sich sämtliche Fragen udn Probleme dadurch schon.