Eigenbedarf für Enkel?

10 Antworten

der Vermieter sich mithilfe der Eigenbedarfskündigung lediglich der Mieter/innen entledigen will, wenn diese ihm „unlieb“ geworden sind; die vom Vermieter beanspruchte Wohnung von der Größe her nicht zur Anzahl der Bewohner, die von der Kündigung begünstigt werden, passt - wobei deren Lebensplanung und -umstände bei der Bewertung Beachtung finden müssen; der Vermieter an Stelle der Kündigung nicht eine in demselben Haus leer stehende Wohnung bezieht; der Grund, aus welchem gekündigt wird, nicht realisierbar ist; der Vermieter die Wohnung für unbefristete Zeit vermietet hat und schon zu Vertragsschluss feststand, dass er Eigenbedarf anmelden wird.

Quelle!!

Die Oma darf von ihrem Sonderkündigungsrecht nach 573a BGB Gebrauch machen. Als Begründung ist nur der Verweis auf diesen § erforderlich. Die KF verlängert sich hierbei um drei Monate, auf Grund der langen Mietzeit auf 12 Monate. Die Kündigung müsste bis zum dritten Werktag Dezember zugestellt sein und gälte dann zum 30.11.2015 als fristgerecht erfolgt.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf betrüge die KF 9 Monate.

Hallo,

  • auch wenn dich einiges ärgert, so muss man doch auch fair bleiben.
  • Die Miete bestimmt der Vermieter und über eine billige Miete würdest du dich auch nicht beschweren, oder?
  • Wenn du dich beklagst dass die Miete weit unter dem Mietspiegel liegt musst du dich bzw. deine Oma auch fragen weshalb sie die Miete nicht dem Mietspiegel angepasst hat.
  • Auch hierfür kannst du die Mieter nicht verantwortlich machen.
  • Das mit dem Eigenbedarf siehst du ganz richtig, Bedarf der den Auszug der Mieter dringend erforderlich macht besteht in deiner Situation nicht.
  • Vielleicht hast du mehr Glück wenn du etwas Geld investierst und den Leuten eine kleinere Wohnung besorgst.
  • Vielleicht wären sogar froh in eine kleinere Wohnung zu ziehen, aber haben das Geld für einen Umzug nicht.
  • Das weiß ich genauso wenig wie du, aber eventuell ist es so und man könnte das Problem ohne viel Stress lösen.
  • Das du die Mieter nicht magst kann ich verstehen. Du verfolgst ja eigene Interessen.
  • Aber dass du deinen Frust damit rechtfertigen willst, dass es ja sowieso ganz schlechte Leute sind, die von allen im Ort gehasst werden, ist unschön
  • Welche Schwierigkeiten, die ja offensichtlich öfter gemacht wurden kann man den einem 70jährigen Paar erwarten.
  • Die einzigen Schwierigkeiten die sie machen ist, dass sie nicht klanglos verschwinden und das Feld für dich räumen.
  • Du wolltest einen guten Rat ? Bitte schön!
  • Sei froh, dass es dir gut geht, dass deine Familie gesund ist und das es euch wirtschaftlich anscheinend auch ganz gut geht.
  • Was meinst du denn wie lange du noch warten musst?
  • Kannst du das mit deinem Gewissen vereinbaren die Leute in dem Alter vors Gericht zu zerren?
  • Ihnen ein Verfahren zumuten das sehr wahrscheinlich gewinnen, aber vielleicht nicht überleben werden?
  • Wie sagt man so schön, was man tut kommt zu einem zurück, doppelt und dreifach.
  • In diesem Sinne, mach was du für richtig hältst

Mit deiner Antwort kann ich ganz ehrlich nichts anfangen :D

Ich hab mich nicht beklagt, sondern versucht darzustellen welche Situation herrscht. Meine Oma möchte das wir zu ihr ziehen, da sie mehr und mehr das Gefühl hat nicht mehr alles so gut selbst machen zu können. Und solang sie nicht ins Altersheim MUSS, finde ich es überhaupt nicht schlimm zu sagen ich wohne in ihrer Nähe, damit ich ihr helfen kann im Alltag bis ich es vielleicht selbst nicht mehr kann da sie eine intensive 24h Pflege brauch oder so.

Das mit der niedrigen Miete war auf die Frage bezogen ob das ein Problem bei der Kündigung sein könnte. Meine Oma wollte nie mehr Geld von ihnen, das ist auch nicht das Problem. Sie hatte nur Angst das die Mieter ja für solch einen Preis nie wieder so eine große Wohnung finden würden.

Und ich MUSS auch nicht bei ihr wohnen. Ich bin nicht darauf angewiesen. Wir wohnen zu zweit in einer 4 Zimmer Wohnung mit 97m². Ich würde auf den Wunsch meiner Oma zu ihr ziehen um ihr die Sicherheit zu geben das ich für sie da bin und ihr helfe.

Bestes Beispiel: Meine Oma hatte eine Fußverletzung und konnte deshalb nicht aus dem Haus. Sie hatte den Mieter gefragt (der gerade auf dem Weg zum Einkaufen war) ob er ihr vielleicht ein Brot mit bringen könne. Darauf antwortete er mit "Nein" und ging weiter.

Ist ja wohl verständlich das sie da panik bekommt wo sie merkt sie wird älter und kann nicht mehr so viel selbst machen.

Und in der nächste Verwandte wohnt 20min weit entfernt der ihr helfen könnte. Aber da sagt eben auch meine Oma das ist quatsch andauernd anzurufen. Sie will eben niemanden zur Last fallen (Was sie eigentlich garnicht macht) und fällt dafür von der Leiter. Ist alles schon passiert. Sie war im Kranken Haus der Fuß war gebrochen. Da ist es doch besser wenn sie jemanden im Haus hat auf den sie sich verlassen kann..

Und nun zum Schluss: mit meiner Anfrage habe ich lediglich Tipps erwartet, die mir helfen können meiner Oma eine leichte Kündigung zu erleichtern. Klar ist die beste Methode einen Anwalt zu fragen, aber man kann sich ja erst mal an so ein Forum mit schlauen Köpfen wenden bevor man zu einem Anwalt geht.

Ist es möglich Eigenbedarf deshalb anzumelden, oder auf normaler Weise zu kündigen?

Es ist möglich wegen Eigenbedarf zu kündigen oder aus folgendem Grund:

§ 573a BGB

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Ich denke es wird ziemlich schwer sie aus der Wohnung zu bekommen. Die Mieter leben schon bestimmt über 10 Jahre dort drin.

Manchmal ist es eine Frage des Geldes und wenn Ihr sie dann noch bei dem Umzug und der Wohnungssuche unterstützt, stehen Eure Chancen besser.

und meine Oma hat eine winzige Miete, die deutlich unter dem normalen Mietspiegel liegt von ihnen verlangt.

Man kann auch im rechtlichen Rahmen die Miete erhöhen.

MfG

Johnny

Eigenbedarf wäre möglich. Oma könnte u. a. in der Begründung angeben das sie auf Grund ihres Alters auf Deine Hilfe im Haus und Haushalt angewiesen ist.

Am besten läßt sich Oma fachanwaltlich unterstützen.

Andere Möglichkeit dem Mieter gemäß § 573a BGB (erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters) zu kündigen. Da muß kein Grund genannt werden.

Problem dabei die um 3 Monate längere Kündigungsfrist. Wären in dem Fall, da Mietdauer über 8 Jahre, 12 Monate.

Das klingt ja schon mal nicht schlecht. Wir könnten vor August 2015 eh nicht ausziehen, somit haben sie schon allein 9Monate Zeit.. Mein Onkel hat nun eine Kündigung geschrieben und wollte sie persönlich überreichen. Der Mieter hat ein riesen Theater gemacht und meinte meine Oma bräuchte nicht meinen das sie die nächsten 5 Jahre ausziehen würden und er alles in Bewegung setzten würde um dies auch durch zu setzen. Die kündigung hat er verweigert anzunehmen und somit auch nicht den Empfang durch eine Unterschrift bestätigt.

Jetzt hab ich mal gelesen das ein Einschreiben mit Rückantwort nicht so gut sei, da er das auch verweigern kann. Besser sei wohl ein einfaches Einschreiben, weil da der Postbote auf einem Zettel vermerkt das der Brief nicht angenommen wurde mit Datum..

Habt ihr vielleicht noch Tips für mich?

Meine Eltern + Onkel und Oma wollen sich am Montag mal rechtlich beraten lassen.

Trotzdem bin ich über jeden Tipp von euch dankbar!! :)