Eidesstattliche Versicherung Abgeben was kann man dann nicht mehr?

3 Antworten

Das hat echt massive Folgen! Wenn Du damit unachtsam umgehst, kann das wirklich ernsthafte Probleme nach sich ziehen! Lies das mal:

"...Die Abgabe einer Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) über die Vermögensverhältnisse hat für den Schuldner schwerwiegende Folgen. Die Vermögensauskunft wird in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingetragen. Darüber hinaus nehmen Wirtschaftsauskunfteien die Vermögensauskunft in ihre Dateien auf. Personen, die solch eine Versicherung geleistet haben, gelten als nicht kreditwürdig. Zudem sind sie nicht berechtigt, sich erneut zu verschulden und können dafür sogar belangt werden. Der Schuldner würde eine weitere Zahlungsverpflichtung in dem Bewusstsein eingehen, dieser nicht nachkommen zu können. Die Rechtsprechung wertet daher eine erneute Verschuldung nach Abgabe einer "Eidesstattlichen Versicherung" als Betrug. Als Verschuldung in diesem Sinn gilt auch ein Ratengeschäft mit einem Einzelhändler oder Versandhaus."

(Gefunden unter: https://www.inkassoportal.de/lexikon/offenbarungseid )

Ich hoffe für Dich nur, dass Du bei Abgabe der EV auch alles korrekt angegeben hast! Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist nämlich kein Kavaliersdelikt, denn § 156 Strafgesetzbuch (StGB) legt fest, dass die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eine Straftat ist! Abhängig von der Schwere der Schuld kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden!

Vorab: es heisst schon lange nicht mehr "Eidesstattliche Versicherung" sondern "Vermögensauskunft".

Hast Du diese beim Gerichtsvollzieher abgegeben, so hinterlegt er das Vermögensverzeichnis beim zuständigen Vollstreckungsgericht (§ 802 f Abs. 6 ZPO) und händigt eine Kopie davon an den Gläubiger aus. Das hat zur Folge, dass der Gläubiger hieraus ersehen kann, über welche Vermögenswerte Du verfügst, um gegebenenfalls Vollstreckungsmassnahmen einzuleiten.

Zudem erfolgt nach einer zweiwöchigen Wartezeit (wegen möglicher Rechtsmittel) die Eintragung der Schuldnerdaten in das Schuldnerverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht (§§882 b - h ZPO). Diese wiegt weitaus schwerer, als die Hinterlegung des Vermögensverzeichnisses. Aus dem SV können sich private Auskunfteien (Schufa, Bürgel, Creditreform etc.) die Daten ziehen, was zur Folge hat, dass Dir aus jeder Form von Verträgen, also Krediten, Leasing, Handy, Miete usw. erhebliche Schwierigkeiten erwachsen können, wenn potentielle Vertragspartner sich an besagte Auskunfteien wenden zwecks Bonitätsprüfung. Nicht umsonst wird die Eintragung in das SV unter Gerichtsvollziehern als der "wirtschaftliche Todesstoss" bezeichnet.

Beste Grüße

itasca

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du wirst kaum noch waren auf Rechnung bestellen können. Und auch beim Abschluss von Telefon- und Stromverträgen kann es Probleme geben.

Und die banken werden dir natürlich keine Kredite mehr geben.