Eidesstaatliche Versicherung - wie freiwillig abgeben?

7 Antworten

Dazu wirst du aufgefordert. Du mußt nur deinen Gläubigern (die Leute, denen du Geld schuldest) mitteilen, dass du dieses Geld nicht in absehbarer Zeit zahlen kannst. Der Rest kommt von allein. Vermutlich bekommst du Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der hat die Unterlagen dabei oder du wirst ins Amtsgericht bestellt. Dort muß eigentlich nur ein Formular ausgefüllt werden.

Freiwillig? Nie. Wenn Du einen Gläubiger hast, der seine Forderungen über einen Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, eintreiben lasen will, Du aber auf Grund Deiner wirtschaftlichen Situation nicht zahlungsfähig bist, dann nimmt er Dir die eidesstattlicher Versicherung ab und macht eine sogenannte fruchtlose Pfändung. Die Abgabe der EV hat aber Konsequenzen, da man damit unter Offenlegung der Besitz- und Vermögensverhältnisse seine Zahlungsunfähigkeit dokumentieren muss. Einen Eintrag in die Schufa gibt's auch. Dieser Situation kann man begegnen, indem man die Abgabe der EV verweigert, dem GV Ratenzahlung anbietet. Wenn man innerhalb von 6 Monaten die Schuld glaubhaft abzahlen könnte, muss er darauf eingehen

danke, das war mal ne sinnvolle antwort ;)

richtig mit der Einschränkung, dass die fruchtlose Vollstreckung vor der eidesstattlichen Versicherung liegen muss, da die fruchtlose Pfändung Voraussetzung der eV ist;

@Guppy194

@gamasche: die 6-monatige Ratenbewilligungsfrist gilt nur im Rahmen einer Pfändungsmaßnahme; widerspricht der Schuldner der Verpflichtung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, muß der Gerichtsvollzieher den Widerspruch dem Gericht zur Entscheidung vorlegen; eine Ratenbewilligung ist dann nicht mehr möglich;

@Guppy194

Das kann ich so nicht bestätigen. Kenne auch keinen § dafür, oder dagegen. Aber Beispiele, wo das auch bei Forderungen privater Gläubiger außerhalb von Konten-, oder Gehaltspfändungen funktioniert hat.

Tipp: sowas niemals freiwillig abgeben? Warum willst du denn das tun?? Das würde ich nur dan tun wenn alle stricke reißen aber dann wende dich rechtzeitig und vorher an ein schuldenberater vielleicht kommst dann doch noch drum herum diese abzugeben

ich dachte, wenn ich das mal demnächst mache, hab ich erst mal ruhe vor rechnungen, aber wenn ihr alle so wehement gegen die freiwillige abgabe seid werd ich da nochmal drüber nachdenken...

@freeeeak

Sortiere deine Rechnungen und geh zur Schuldnerberatung! Ruhe vor Gläubigern hast du erst, wenn ein Insoverfahren läuft. Aber dafür hast du glaube ich zu wenig Schulden. Sieh zu, dass du irgendwie Ratenzahlungen vereinbarst, wenn du die einhälts, hast du auch Ruhe.

erst bei aufforderung, beim amtsgericht, wenn zahlungsunfähig bist, wenn der gerichtsvollzieher kommt und geld will und du hast keins so verlangt er die eidesstattliche

Sowas gibt man nicht freiwillig ab. Nur wenn es nicht anders geht. (Kommt meistens im Bereich der Zwangsvollstreckung zum Einsatz.)

Nur dann.

@WEISTDUS

(Gibt auch andere Anwendungsfälle.)

@svanny

...wann?...

@WEISTDUS

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_Statt