Ehevertrag schliessen ?

5 Antworten

Hallo Michl94,

grundsätzlich ist schon die Ehe an sich ein Bündnis, das auf einem Vertrag beruht. In Deutschland begründet dieser Vertrag die gegenseitige Verpflichtung, füreinander einzustehen und gegenseitig Verantwortung füreinander zu tragen.

Daher gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, die Zugewinngemeinschaft. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: bei einer Scheidung wird der jeweilige Vermögenszuwachs ausgeglichen. Details und ein Rechenbeispiel findest du hier: http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/zugewinn-berechnung.html

Daneben kann man die Ehe durch zusätzliche Verträge erweitern und z.B. Gütertrennung oder eine erweiterte Zugewinngemeinschaft vereinbaren.

Sinn macht das alles eigentlich nur, wenn einer von euch beiden ein großes Vermögen mit in die Ehe bringt oder ein (großes) Familienunternehmen. Dann kann es sinnvoll sein, abweichende Verträge zu schließen, um im Falle einer Scheidung zu verhindern, dass durch Ansprüche des Partners das Unternehmen Liquiditätsprobleme bekommt.

WICHTIG: Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich sind drei verschiedene Dinge. Nur weil Gütertrennung vereinbart wurde, heißt das in der Regel nicht, dass kein nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss.

Ein Ehevertrag muss nicht zu Beginn einer Ehe geschlossen werden, sondern kann noch Jahre später eingegangen werden, im Extremfall sogar bei einer Scheidung. Heißt dann halt nicht mehr Ehevertrag, sondern Scheidungsvereinbarung.

Wenn es für einen Ehevertrag gute, nachvollziehbare Gründe gibt (wie z.B. oben angesprochenes Unternehmen), dann sollte man es doch schaffen, den Partner davon zu überzeugen, dass es gut wäre, einen Vertrag zu schließen. Wenn es keinen guten Grund gibt, einen Ehevertrag abzuschließen, weil beide gleich arm/reich sind, dann würde ich das ehrlich gesagt auch nicht einsehen (allein schon wegen der Rechtsanwalts- und Notarkosten).

Unbedingt, wenn ein größeres Vermögen vorhanden ist und ein Partner aufgrund der Eheschließung  z. B.  in seiner beruflichen Ausbildung zurücksteht (Unterhalt). Das muss nicht bedeuten, dass man unsicher ist, ob die Ehe ewig hält.

Falls es später wirklich zur Scheidung kommen sollte, spart man sich bei den  dann oft anhängigen Streitsachen,  Nerven und Geld, da durch den Ehevertrag bereits das Wesentliche auseinandergesetzt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der eine Partner mehr vermögend ist als der andere, ist das doch ne gute Option.
Ehen halten oft nicht und dann hätte ich ehrlich gesagt auch keine Lust, die Hälfte meines Vermögens einfach so an meinen Partner abzudrücken.

Darum geht es aber nicht bei einem Ehevertrag. Auch wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde und ergo der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, behalten beide Parteien bei einer Scheidung das für sich, was sie vor der Hochzeit schon an Vermögen hatten.

Problematisch wird das erst, wenn einer der Partner während der Ehe z.B. eine Firma gegründet oder übernommen hat. Dann ist es sinnvoll, einen Ehevertrag aufzusetzen. Dieser kann übrigens auch noch bei einer Scheidung abgeschlossen werden, heißt dann halt nicht mehr Ehevertrag, sondern Scheidungsvereinbarung.

Man könnte unterstellen, dass der Partner nicht daran glaubt, dass die Ehe dauerhaft hält, wenn er sich gegen den Vertrag sträubt.

Man sollte in der heutigen Zeit schon realistisch bleiben. Natürlich muss man den Inhalt GEMEINSAM festhalten.

Wir haben selbst ebenfalls einen Ehevertrag aufgesetzt. Klar ist das nicht gerade der romantischste Termin aber man weis ganz genau wo man steht und kann die Dinge schützen die einem wichtig sind