Ehepaar geht Insolvenz wieviel wird gepfändet?
Hallo wir müssen nun Insolvenz beantragen da wir unsere Schulden nicht mehr Stämmen können. Mein mann verdient ca 1600 netto und ich bin auf 450€ angemeldet bekomme dann ca 430€ raus und wir haben zwei Kinder. Nun meine Frage:
Die aktuelle Pfändungstabelle kenne ich, aber zählt das Einkommen von meinem Mann und mir zusammen oder zählt das getrennt? Denn das würde einen großen Unterschied machen denn wenn es zusammen gezählt wird haben wir ja zwei Unterhaltspflichtige aber wenn es getrennt gezählt wird hat ja jeder drei Unterhaltspflichtige bzw mein mann drei und ich zwei (von 430€ kann man ja eigentlich keine drei leute unterhalten). Wäre toll wenn mir das jemand sagen könnte damit ich nachschauen kann wieviel letztendlich gepfändet wird. schon mal vielen Dank für die Antworten.
1 Antwort
Man kann nicht zusammen "in die Insolvenz gehen". Deswegen werden zwei Verfahren eröffnet und der Insolvenzverwalter berechnet für jede Person das pfändbare Einkommen separat. Im Falle deines Mannes wird man 3 Unterhaltsberechtigte berücksichtigen, wobei bzgl. dir nur eine Teilberücksichtigung erfolgen wird. In deinem Fall werden lediglich 2 Unterhaltsberechtigte berücksichtigt, was aber ohnehin irrelevant ist, da dein Einkommen auch ohne diese komplett unpfändbar wäre.
Im Internet wird erfahrungsgemäß viel Unsinn geredet. Im juristischen Bereich sowieso. Die Insolvenzordnung und die Zivilprozessordnung sind Bundesgesetze. Ergo können Länder nichts abweichend regeln.
Ich glaub es müsste überall gleich sein, können ja nicht in hessen und bawü andere Richtlinien geben als in nrw oder berlin. Am Samstag kommt der schuldenberater vorbei ich hoff er sagt mir das selbe wie ihr :)
Ok super vielen Dank für deine Antwort :) dh also das im Endeffekt nichts gepfändet werden darf bzw kann? Denn wir hatten erst überlegt es auf drei Jahre zu machen und dafür 35% der gesamtschulden zahlen. Da wir so weniger zahlen würden als bei sechsjahren und es schneller fertig wäre. Aber wenn wir nichts gepfändet bekommen dann ist das gut für uns ;) komme übrigens aus bawü :)
Ich hab die Pfändungstabelle gerade nicht auswendig im Kopf, aber bei dir ist ganz sicher nichts pfändbar und bei deinem Mann höchstens ein kleiner Betrag. Nein, das wird in ganz Deutschland einheitlich gemacht, denn insolvenzfähig sind natürliche Personen nur einzeln. Sie besitzen kein gemeinschaftliches Vermögen (von Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft mal abgesehen).
Habe ich auch gerade so gegoogelt, aber in diesem Forum hieß es dann auch das das je nach Bundesland anders geregelt ist. In NRW solle es aber so sein wie Du schreibst.