Ehemaliger Mieter?

5 Antworten

Du darfst es ausräumen - aber nicht entsorgen. Stell es ihm doch vor die Haustür, wenn du seine neue Adresse hast.

Der Scheis unteranderem ein Ofen wiegt rund 50kg

@dreamalb2017

Ja und? Müsstest du beim Entsorgen ja auch schleppen. Oder würdest du alles aus dem Fenster werfen?

Dann entsorge das Gerümpel. Der Vormieter wird kaum daran interessiert sei, informiert hast du ihn ja.

Dass du den Mieter angemahnt hast und die Kosten angekündigt hast, war schon mal richtig. Aber du darfst jetzt die Sachen nicht entsorgen. Wenn du das tun würdest, kann es passieren, dass du dem Mieter später auch noch Schadenersatz zahlen musst.

Entsorgen darf man die Gegenstände nur, wenn es ganz offensichtlicher Müll ist, oder der Mieter ausdrücklich das Eigentum an den Sachen aufgegegeben hat. Wobei Schweigen von ihm und Verstreichen lassen der Frist nicht ausreicht, er müßte sich irgend wie erklärt haben.

Du musst die Sachen jetzt einlagern. Wenn du keinen Platz hast, musst du selber einen Lagerraum anmieten und du kannst dann die Kosten vom Mieter zurück verlangen.

Falls der Mieter noh Schulden bei dir hat, kannst du ein Vermieteerpfandrecht in Anspruch nehmen, welches dir das Gesetz bietet. Das beschränkt sich aber auf Gegenstände, die nach dem Gesetz pfändbar sind.

der Mieter muss Dir die Aufbewahrung irgendwie vergüten,.....

wie lange war die Frist, die Du ihm gesetzt hast?

Er ist ausgezogen Ende Februar hatte zu dem mietschulden

@dreamalb2017

setz ihm nochmals eine Frist bis Ende Mai, Räumungsklage wegen der Sachen und Einklagen der Mietschulden

Hast du keine Kaution zurückbehalten?

Nicht ausreichend

@dreamalb2017

Vielleicht läßt sich das Ganze über einen Sperrmülltermin regeln.
Ich bin auch Vermieter. Fast jeder, der auszieht, läßt irgendeinen Sch... zurück.
Brauchbar oder nicht brauchbar - bei mir fliegt das gleich weg.
Wer daran noch Interesse hat, hätte mir das beim Auszug gesagt.