Ehemaliger Arbeitgeber zahlt nicht

5 Antworten

Auf eine freiwillige Leistung, Abfindung in der Probezeit, hast du keinen Anspruch. Wie sollen sie dir bei einer gerinfügigen Beschäftigung 400 Euro zusätzlich verbuchen? Eventuell verlängern sie das so das du im Dezember noch etwas bekommst.

Natürlich kannst und solltest du eine Frist setzen, bis wann deine Überstunden ausbezahlt werden. Schadensersatz erhältst du deswegen jedoch nicht. Höchstens die Verzugszinsen, die sich wenn überhaupt im Centbereich befinden würden.

Auch wird dir eine Abfindung wahrscheinlich nicht zustehen. Wenn, dann müsste sich darüber etwas im Arbeitsvertrag finden lassen. Einfach mal selber nachlesen. Es ist gut möglich (und sehr wahrscheinlich) dass es bei Kündigungen in der Probezeit solche Abfindungen nicht gibt.

Im Übrigen solltest du hier keine Namen von Arbeitgebern posten.

Du solltest Dir ausrechnen, wieviel Steuern und Abgaben Du auf Deine Abrechnungen bezahlen mußt, da sich das Ganze ja dann nicht als 450€-Job verbuchen läßt.

Nein, die Vereinbarung lief lediglich mündlich.

Hast du iwie bestätigt bekommen, dass du die Abfindung bekommst? Also nicht nur mündlich