Ehefrau im ausland. Steuerklasse?

2 Antworten

Sie wohnt im Nicht-EU-Ausland. Damit kann sie nicht die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen.

Somit ist für Euch keine Zusammenveranlagung möglich, daher für Dich auch keine Steuerklasse 3 für den Lohnsteuerabzug.

Danke

Bei welcher Ausgangssituation?

Dauerhaft getrennt lebend? Kommst Du für ihren Lebensunterhalt auf? Übt sie einen Beruf im Ausland aus?

Ich fliege alle zwei Monate rüber. Sie arbeitet nicht. Ich finanziere ihr die Schule zum deutschlernen. Taschengeld zum Leben etc. und in Kosovo fehlt nicht wirklich Miete an da kwasi alle dort eigene Haus haben sonst könnte man da kaum überleben. Wir waren kwasi nur auf ein Termin für die Visa zur familienzusammenführung. Aber die ist kwasi eine Katastrophe in Kosovo. Wartezeiten die einen zum ausrasten bringen kann

@fitim1986

Da Ihr nach deutschem Recht gesehen noch nicht zusammengelebt habt, dürfte es wohl erst einmal bei Steuerklasse 1 bleiben.

Aber frage bitte noch einmal beim FA nach.