EG-Typgenehmigung woher?
Hallo,
ich werde morgen mein Auto zulassen. Gekauft habe ich es über ein Autohaus, welches mit die Papiere zukommen lässt und spätestens morgen da sind. Nun habe ich im Internet recherchiert, was ich alles benötige für die Zulassung und dann stand da was mit EG-Typgenehmigung?!
Müsste die bei den Unterlagen, die das Autohaus mir zukommen lässt dabei sein, oder woher bekomme ich dieses Teil und benötige ich das zwingend?
1 Antwort
Die Typengenehmigung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingedruckt.
Bei einem zuletzt in Deutschland zugelassenem, oder für den deutschen Markt produziertem Fahrzeug reichen die beiden Zulassungsbescheinigungen als Nachweis für die Typengenehmigung. Bei selbst importierten Fahrzeugen muss der TÜV die Typengenehmigung erteilen, was aber auch in aller Regel problemlos bzw. mit kleinen Umbauten meist an der Beleuchtung gegen bares zu bekommen ist.
Bei selbst importierten Fahrzeugen muss der TÜV die Typengenehmigung erteilen
Der TÜV und auch DEKRA erteilen keine Genehmigungen, GENERELL nicht.
Das sind Prüforganisationen, die erstellen Gutachten zur Erteilung einer Genehmigung.
Die Erteilung selbst obliegt eindeutig dem entsprechenden Landesministerium, dass dieses durch die Zulassungsstellen vornehmen läßt.
Zudem werden dann keine Typgenehmigungen sondern Einzelgenehmigungen (nur für dieses eine Auto) erteilt.
Eine Typgenehmigung ist eine Genehmigung für einen Fahrzeutyp, also für ALLE seriengefertigten Fahrzeuge, die diesem Typgenehmigungsbogen entsprechen.