EG-Typgenehmigung woher?

1 Antwort

Die Typengenehmigung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingedruckt.
Bei einem zuletzt in Deutschland zugelassenem, oder für den deutschen Markt produziertem Fahrzeug reichen die beiden Zulassungsbescheinigungen als Nachweis für die Typengenehmigung. Bei selbst importierten Fahrzeugen muss der TÜV die Typengenehmigung erteilen, was aber auch in aller Regel problemlos bzw. mit kleinen Umbauten meist an der Beleuchtung gegen bares zu bekommen ist.

Bei selbst importierten Fahrzeugen muss der TÜV die Typengenehmigung erteilen

Der TÜV und auch DEKRA erteilen keine Genehmigungen, GENERELL nicht.

Das sind Prüforganisationen, die erstellen Gutachten zur Erteilung einer Genehmigung.

Die Erteilung selbst obliegt eindeutig dem entsprechenden Landesministerium, dass dieses durch die Zulassungsstellen vornehmen läßt.

Zudem werden dann keine Typgenehmigungen sondern Einzelgenehmigungen (nur für dieses eine Auto) erteilt.

Eine Typgenehmigung ist eine Genehmigung für einen Fahrzeutyp, also für ALLE seriengefertigten Fahrzeuge, die diesem Typgenehmigungsbogen entsprechen.