edeka pfandbon

7 Antworten

Guten Abend,

das Gesetzt spricht von 3 Jahren, da der Gutschein wie ein Wertgutschein und somit eine Verbindlichkeit gehandelt werden muss.

Da die Supermärkte aber nur einen bestimmten EAN-Bereich haben für die Pfandbons müssen diese irgendwann aus dem System gelöscht werden, damit wieder Platz für neue Bons ist. Die ist i.d.R. nach ca. 1 Monat später gestaltet sich die Auszahlung sowohl für dich als auch für das Kassenpersonal als schwieriger. Da ein Minusbetrag eingegeben werden muss ist immer der Chef gefragt.

Viele Grüße

Steven

Pfandbons zählen wie Gutscheine und es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB).

Jedoch auch nur, wenn der Pfandbon so lange hält. Denn die meisten sind auf Themopapier "gedruckt" wo die Schrift im Laufe der Zeit verblasst.

Wenn Du Glück hast, bekommst Du den morgen noch eingelöst. In vielen Supermärkten muss dieser aber meist noch am selben Tag eingelöst werden.

Das wäre gesetzeswidrig.

Wie kommst du darauf dass das hier mit Glück zu tun hat?

@verreisterNutzer

Viele elektronische Kassensysteme rechnen die Tageseinnahmen direkt am selben Kalendertag noch ab, von wegen Umsatz etc. Pfandbons sind nun mit ihrem Strichcode an das Kassensystem gekoppelt. Hat das Kassensystem den vorherigen Arbeitstag bereits abgerechnet, findet es den Pfandbon nicht mehr im System!

@derhandkuss

Pfand ist kein Posten der zu den Tageseinnahmen/Umsatz hinzugerechnet wird. Tut es ein Unternehmen doch, dann hat es sich diesen Klotz selbst unsinnigerweise ans Bein gebunden und sich das Leben damit schwerer als nötig machen. Fakt ist jedenfalls, dass sie den Bon trotzdem später noch anzunehmen haben.

@Cokedose

Ich habe nicht behauptet, dass Pfand zum Umsatz zählt! Pfandbons sind lediglich meist mit den Kassensystemen gekoppelt. Wird der Pfandbon nicht am selben Tag eingelöst, haben viele Systeme Probleme, den Bon einen Tag später zu finden, weil der Vortag bereits abgerechnet wurde.

@derhandkuss

Du hast es aber mit dem Umsatz in Verbindung gebracht.

Wie auch immer, es soll nicht Problem des Kunden sein, wenn ein Unternehmen zu dämlich ist seine Software ordentlich programmieren zu lassen. 

In der Regel kannst Du den problemlos binnen eines Monats oder gar länger einlösen.

Unbegrenzt! In Deutschland dürfen die laut Gerichtsurteil nicht verfallen!

Na das Urteil zeig uns mal. Wer hat dir denn solch einen Unsinn erzählt?

@Cokedose

Wer hat Dir den Floh ins Ohr gesetzt, dass Du einen Unsinn weißt?