EDEKA berechtet bei Kartenzahlung unter 10 Euro 1 Euro Gebühr (Rechtens?)

8 Antworten

Das ist grundsätzlich erlaubt. Gerade bei Zahlungen unter 10 Euro, weil die Kartenzahlungen für den Händler auch immer ein Aufwand sind, der sich lohnen muss. Ich finde, für 10 Euro kann man auch bar einkaufen. Ich habe selbst auch kein dickes Portemonnaie in der Hosentasche, sondern das Geld immer in einer ständig am Körper getragenen Schlüsseltasche mit mir. Das trägt weder dick auf noch läuft man Gefahr, dass was aus der Tasche fliegt.

Ich würde es versuchen, bei 10 Euro nicht mit EC-Karte zu bezahlen.

Das ist keine Mindestgebühr, sondern eine Aufwandsentschädigug. Juristische Spitzfindigkeit. So erhofft der Markt, dass mehr gekauft wird, damit die Kunden sich den Euro sparen. Das darf er.

Also erstens gilt die Privatautonomie, wenn er Lust hat, kann er auch sagen, dass du den Laden gar nicht betreten darfst oder an der Kasse sagen nö das Produkt verkaufe ich dir nicht - nach Lust und Laune.

Wenn du also blöd kommst, dann kannst du nicht mehr bei dem Edeka in der Nähe einkaufen, sondern musst immer weiterfahren.

Und da Summen aus einem Kaufvertrag normalerweise immer Bar fällig sind, außer es ist was anderes vereinbart, muss er auch die Karte nicht akzeptieren. Das ist Service. 

Ja sie dürfen es und es ist auch verständlich. Da Kosten für den Händler entstehen, die sich bei geringen Zahlbeträgen nicht amortisieren. 

Als Kunde sollte man aber berücksichtigen, dass dem Händler natürlich Kosten entstehen, wenn dieser die Karte akzeptiert. Einen Einkauf von 2,50 EUR mit Karte zahlen zu wollen ist also für den Händler ein Zuschussgeschäft und nicht sonderlich nett. Wenn man darauf besteht und im Laden lautstark Ärger macht riskiert man vielleicht, dass das Terminal leider gerade kaputt ist und man wieder zum gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld greifen muss. Es besteht keine Recht auf Kartenzahlung und aus einer eventuellen Vertragsverletzung des Händlers mit seiner Bank kann der Kunde auch keine Rechte ableiten.

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/kartenzahlung/kosten-der-kartenzahlung

Ist machbar, Zahlungen unter bestimmten Beträgen mit einer Gebühr zu belegen. Solltest die Unterlagen, bzw. Aushang durchlesen. Müsste sichtbar aushängen.