Eckgrundstück oder nicht?

1 Antwort

Das mit dem Straßenausbau, bzw. Neubau ist ein fortwährendes Thema. Die Gemeinden konnen diese gestalten, wie sie wollen. Wir mussten auch 2 mal 60% zahlen, weil es ein Eckgrundstück war. Der zust Beamte meinte nur, das wir zwar 120% zahlen, aber den Vorteil hätten von 2 Seiten auf unser Grundstück kämen. 

Ein Jurist holte uns noch weiter runter. Nur wenn die Gemeinde einen so krassen Fehler bei der Abrechnung gemacht hätten wäre eine kleine Chance zu gewinnen. In der Regel urteilen die Gerichte bei kleinen Abrechnungsfehlern für die Gemeinde. Es kann  ja nicht angehen, das die Gemeinde drauf zahlt, wenn sie einen Fehler gemacht hat. Dann müssten sie auch die Abrechnungen der andren Anlieger auch neu schreiben. Das ist nicht zumutbar lt Anwalt.

Habt ihr für den geteerten Feldweg damals etas bezahlt? Wenn ja, dann wäre es ein Ausbau der Straße, so aber ein Neubau, der mit 90% abgerechnet werden kann. Mein Fazit: Zähne zusammen beißen und Geld überweisen.

So weit ich weiß, wurde damals für den Feldweg nichts bezahlt.

Mir geht es vielmehr darum, ob die die neue "Erschließungsanlage" auftrennen dürfen und sagen dürfen, das es sich dabei um 2 Erschließungsanlagen handelt. Also um Straße und um Gehweg.

So können die nämlich hergehen und mir für den Gehweg (Neues Baugebiet) eine Eckgrundstücksvergünstigung anrechnen, weil wir damals schon für den einen Gehweg (andere Seite) gezahlt hatten, für die Straße (Neues Baugebiet) aber keine Eckgrundstücksvergünstigung, weil wir für die Straße (andere Seite) nie zahlen müssen weil Staatsstrasse.

Oder ist es so, das ich für für die eine Erschließungsanlage bereits gezahlt habe, und es dabei egal ist, ob ich für den Gehweg oder für die Straße gezahlt habe, ich trotzdem für die neue Erschließungsanlage (Straße und Gehweg) eine Eckgrundstücksvergünstigung bekommen muß?

Nochmal:
Ich bekomme nur für den Gehweg eine Eckgrundstücksvergünstigung, nicht aber für die Straße.