Echte Mord.-/ Tötungs Videos auf Youtube für Jedermann und Kinder sichtbar, ist das laut deutschem Gesetz erlaubt?
Auf Youtube gibt es eine Menge schlimmer Mord Videos z.B. das Selbstmord Video von Budd Dwyer oder
letztens habe ich ein Kriegsvideo aus Afghanistan gesehen bei dem ein Kind zu Tode geprügelt wurde, die haben das Kind auf den Rücken gelegt und ein Soldat(vermutlich aus Afganistan) hat sich dann auf das Kind gekniet, direkt auf die Arme des Kindes und mit der Fäusten auf den Kopf eingeschlagen, bis zum bitteren Ende.
Oder
Islamisten, haben 2 Soldaten in eine Höhle gestellt und dann von hinten abgestochen.
Diese Videos haben zum Teil bis zu 1 Mio Klicks und wurden schon öfter an Youtube gemeldet. Sind aber bist heute nicht gelöscht worden.
Jetzt Frage ich mich(Frage steht oben).
7 Antworten
Teilweise moderiert YouTube diese Videos nicht, wegen des Informationsgehaltes. Man soll wissen können was da draußen abgeht und wer welche Verbrechen begeht.
Es gibt Gesetze die den Umgang mit solchen Videos regeln ... eine Alters-Sperre. Dies gilt allerdings nur für Webseiten deren Unternehmen ihren Sitz in Deutschland haben. Solche Webseiten zu sperren ist verfassungswidrig, da es nur den Jugendschutz betrifft. Als Erwachsener darf man so etwas sehen.
Auch hier, Gesetzesgrundlage bitte?
Das war mehr oder weniger so gemeint, dass niemand das sehen können dürfte. Auch wenn es vielleicht keine genau definierte Gesetzesgrundlage gibt. Erwachsene dürfen sich auch keine Kinderpornos anschauen. Warum? Weil der Inhalt eine Straftat ist. Bei Tötungsvideos liegt ebenso eine Straftat vor, nur weil man es als dokumentarisches Zeitdokument verkauft, macht es das in meinen Augen nicht legaler....
Ja, und dazu, dass das Anschauen dieser Tötungsvideos eine Straftat ist, hätte ich gerne eine Gesetzesgrundlage, wenn du solche Behauptungen in den Raum stellst....du wirst dir allerdings schwer tun, eine zu finden....
Warum?
Weil es einen exakten Paragraph dagegen gibt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html
Aber welcher Paragraph spricht jetzt gegen diese Videos? Nun, wenn man denn wirklich mal auf rechtlicher Ebene arbeiten wöllte, könnte man damit argumentieren:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
Allerdings gehts da so wie ich es verstehe um Verbreitung, nicht um das bloße Betrachten. Dementsprechend wäre ich an einer Quelle zur Illegalität der Betrachtung von Tötungsvideos durchaus auch interessiert.
oft werden diese Videos als Propagandamaterial eingesetzt und rufen direkt zu Nachahmen oder folgen der „Sache“ auf. Dementsprechend ist das ungesetzlich. Abgesehen davon hast du ja selbst schon die Antwort gegeben mit gewaltdarstellung. Das ist einfach das Problem mit Upload illegal aber stream nicht
Der Gesetzestext §131 zielt auf die Zugänglich-Machung von solchem Material für Minderjährige ab.
Allerdings gehts da so wie ich es verstehe um Verbreitung, nicht um das bloße Betrachten.
Und was wolltest du mir mit dem Kommentar jetzt sagen? Dass ich schon verstanden habe, worum es in dem Gesetzestext geht?
Abgesehen davon hast du ja selbst schon die Antwort gegeben mit gewaltdarstellung.
Und darin wird nirgends beschrieben, dass das Betrachten illegal wäre. Inwiefern ist also das Betrachten davon illegal? Genau darum ging es ja.
Um nochmal darauf hinzuweisen worum es geht:
Das war mehr oder weniger so gemeint, dass niemand das sehen können dürfte. Auch wenn es vielleicht keine genau definierte Gesetzesgrundlage gibt.
Da hilft nur melden melden melden. Im Zweifel auch bei
Hallo, du hast ein hier gerade ein Thema angesprochen, dass eigentlich schon längst im Bundestag sein müsste !
Was du beschreibst, konnte ich bei YouTube nicht sehen...teils unkenntlich gemacht.
Es ist erschreckend, wie viele sowas dann noch mit Witzkommentaren untermalen.
Liebe Grüße Rodium
Beide Medien fallen nicht nur unter den Jugendschutz (schwer jugendgefährdend, allerdingt keine Medienträger, deshalb muß man bei Telemedien über § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Nummern 1 und 3 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gehen), sondern auch unter das Strafrecht, § 131 Abs. 1 StGB:
Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dabei ist § 131 StGB auch in § 1 Abs. 3 NetzDG aufgeführt, so daß es nur eines Antrags bei Youtube bedürfte, um solche Videos in Deutschland unter Youtube aus dem Netz zu nehmen. Also dürfte nicht einer auf die Idee gekommen sein, einen solchen Antrag nach § 1 NetzDG zu stellen, was ich noch weit bemerkenswerter finde.
Gerade die von Dir bezeichneten Dokumente werden von Youtube aber als "Zeitdokumente" eingestuft, wenn ich mich recht entsinne, was dann die Rechtslage ein wenig veränderte. Hier aber müßte über NetzDG mal ein Urteil fallen, um Grenzen zu definieren.
Nein das ist nicht erlaubt.
Gesetzliche Grundlage dazu?
Idk
Warum behauptest du es dann?
weil das fix ist.
Dann müsstest du deine Aussage aber belegen können.....
das sind die Nutzungsbedingungen auf YouTube. Ps. Sollte man wissen 🤪
Na, dann sollte es dir doch möglich sein, den entsprechenden Ausschnitt hier zu posten, um deine Aussage zu belegen....
Mach selber mir ist das nicht wichtig 😘
Schöne Art zu sagen "ich hab eigentlich keine Ahnung"....
Die Verbreitung davon kann aus meinem Rechtsverständnis (Laie) heraus durchaus illegal sein. Grundlage dazu dürfte
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
sein.
Blödsinn.
Nein, auch Erwachsene dürfen so etwas nicht sehen!