Ebayverkäufe vor Harz 4 Antrag anrechnungsfähig?

7 Antworten

Zu Deiner Eingangsfrage: Ja.

"Die Sachbearbeiterin möchte nun auch die Verkäufe ausgedruckt direkt aus dem Ebayaccount."

Korrekt.

"Erstmal finde ich es ja schon grenzwertig, private Accounts  durchleuchtet zu bekommen (könnte ja sein, dass man auch intime Dinge  verkauft), aber das viel wichtigere, wird das nun etwa von unserem Satz  abgezogen oder wie läuft das?"

Warum? Du möchtest eine Unterstützung und wieso soll die Allgemeinheit Dich finanzieren, wenn Du Nebeneinkünfte haben solltest.

"Das Geld floss ja nichtmal in unsere Taschen, sondern tatsächlich haben es meine Eltern immer bekommen, bis auf die Ebaygebühren..."

Das können Dir Deine Eltern doch sicher in der entsprechenden Form bestätigen und dann solltest Du aus dem Schneider sein.

Es ist bedauerlich, dass Du ab dem 01.03. arbeitslos sein wirst. Jedoch ist es auch verständlich, dass allgemeine Gelder korrekt verwaltet werden müssen. Wenn auch meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die ich über 40 Jahre nicht benötigte, ebenfalls darin enthalten sind. Ich habe Glück gehabt.

Einkünfte aus eBay-Verkäufen sind nach Abzug eventueller Freibeträge evtl. anrechenbar, sofern sie nach der Beantragung von Arbeitslosengeld II bzw. nach Beginn des Leistungsanspruchs erfolgen. Nach deinen Kontoauszügen liegt es erstmal nahe, dass du regelmäßig etwas über eBay verkaufst (egal, ob gewerblich oder privat). Das Jobcenter muss deshalb prüfen, ob du nicht immer noch Einnahmen erzielst und sie evtl. über die Konten anderer Menschen abwickelst.

Wenn die Verkäufe für deine Eltern erfolgt sind und sie die Einnahmen aus den Verkäufen erhalten haben, musst du das nachweisen. Das kann über schriftliche Erklärungen deiner Eltern passieren, besser sind aber objektiv nachprüfbare Nachweise (u.a. Kontoauszüge, auf denen die Überweisungen an deine Eltern stehen; die ursprünglichen auf deine Eltern ausgestellten Kaufbelege der verkauften Dinge; ...).

Wenn du erst ab dem 01.03. Arbeitslosengeld II beziehst, werden eBay-Verkäufe in geringem Umfang keine Rolle spielen. 500 Euro innerhalb von 6 Monaten klingen nicht nach einem florierenden Gewerbe, sondern eher nach abgedeckt durch Freibetrag - wobei diese Einnahmen für die Zeit ab 01.03. aber schon nicht mehr als Einkommen zählen, sondern als Vermögen. Beim Vermögen gibt es wesentlich höhere Freibeträge.

Nach den Angaben in deiner Fragebeschreibung gehe ich deshalb davon aus, dass erstmal nur geprüft werden soll, ob du noch weitere Einkünfte über eBay erzielst.

Du solltest dir einen Vermittlungsgutschein vom Amtsgericht holen und eine Anwältin kontakten. Wie begründet die Sachbearbeiterin denn ihr Begehren?

Ich fürchte, da es über Deinen Account gelaufen ist, wirst Du auch rechnerisch dafür verantwortlich gemacht. Über jedem Angebot steht "Der Verkäufer ist verantwortlich für dieses Angebot". Es ist ganz klar, wenn Du vom Staat Geld erhalten willst, dass da jede Einnahmequelle geprüft wird. Unsere Nachbarn hatten ein gleiches Problem. Trotz eidesstattlicher Erklärung, dass das Geld die Eltern, und nicht der Sohn bekommen hat, wurde das nicht anerkannt.

Wann hast du / ihr denn den Antrag auf ALG - 2 gestellt und wann ist das letzte mal etwas durch die Verkäufe auf dem Konto eingegangen ?