eBay/PayPal Käuferschutz auch bei Versandverlust (unversichert)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Verkäufer hat einen massiven Fehler begangen, indem er paypal-Zahlung zuließ und dann unversichert verschickte.

Du bist nun im Dilemma, wenn du dem Verkäufer glaubst und ihn nicht schädigen willst.

Einer von euch beiden wird auf dem Schaden sitzen bleiben - WENN DU den Artikel bei paypal als NICHT GELIEFERT meldest, wird es der Verkäufer sein.

Denn, wenn eine Nichtlieferung gemeldet wird, fordert paypal beim Verkäufer den Sendungsnachweis an. Kann er den nicht liefern (und das ist hier der Fall), bekommt der Käufer (in dem Fall du) sein Geld zurück von paypal.

In den allermeisten Fällen wird es dann dem Verkäufer wieder belastet.

Rechtlich ist diese Vorgehensweise sehr umstritten - aber dafür müssten Verkäufer gegen paypal klagen und das hat bisher wohl noch keiner "gewagt".

Danke, sehr gut beschrieben! Der Verkäufer hat zwar keinen Beleg, aber er hat den Versand über eBay und DHL-Online-Frankierung gemacht, bei dem es einen Testdruck mit meinen Adressdaten, das übliche eBay-Mail (wenn man die Versandabwicklung benutzt) und eine Quittung über die 3,90 € Päckchen-Porto gibt. Also kein Anlass, daran zu zweifeln. Ich würde es sogar als unfair ansehen, wenn PP dem Verkäufer die Erstattung belastet.Es handelt sich also um einen echten Versandverlust. PP müsste das wegen des etwas umständlichen Nachweises über auch so sehen, aber zahlt PP das "aus eigener Tasche" oder lehnen die wegen § 447 BGB eine Erstattung ab?. Oder unterstellen die mir, dass ich alles nur vortäusche? Mal sehen.

@akino47

paypal wird da nicht lange prüfen und diskutieren.

Wenn du meldest, fordern die beim Verkäufer den Sendungsbeleg an. Dafür hat er eine Frist. Liefert er ihn in der Frist nicht, dann bekommst du dein Geld zurück. Punkt. Mehr interessiert paypal nicht.

paypal interessiert sich übrigens im Allgemeinen imho nicht besonders für das BGB, genau wie Ebay... *ironischguck

Nein. Punkt. Weiteres darüber Nachdenken und Schreiben ist überflüssig. PayPal wird dir nichts zahlen.

Kannst Du das auch begründen? Überall steht dick und fett: Käuferschutz bei Zahluhng mit PayPal, also quasi eine Versicherung. Ausschlußfußnoten findet man nicht.

@Kekskugel

Zwar ganz gut gemacht, aber doch tendenziell subjektiv. Mein Fall ist nicht mit beschrieben. Klar gibt es Ausnahmen, aber ich habe in den 8 Jahren, in denen ich mit PayPal kaufe und bezahle, schon über 10 Erstattungen wegen Mängeln und Nichtlierferung erhalten. So negativ sehe ich daher PayPal nicht und wenn man mit "PainPal" argumentiert, geht sich Sachlichkeit den Bach runter :-(

@akino47

Ich bin schon seit Anfang an PainPal - Geschädigter und habe schon etwa 10 x etwas erstattet bekommen (aber NIEMALS VOLL!) und ca. 130 x bin ich von dem Verein beschissen worden. Als gewerblicher Ebayanbieter mit Shop bin ich gezwungen den Mist anzubieten. Extrem hohe Gebühren für NULL Leistung finde ich schon sehr hart. Bei unversichertem Versand gibts NULL Erstattung von PainPal. Das ist so und da brauchst du dir auch keine weiteren Gedanken zu machen.

Der § 447 BGB ist nur anwendbar, wenn der Käufer den unversicherten Versand gefordert bzw. verlangt hat.

"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache..."

Dies ist hier nicht ersichtlich. Der Verkäufer hat den Nachweis zu erbringen. Beim Päckchen gibt es keinen Nachweis. Der Kassenbeleg weist nicht nach, an WEN die Sendung gegangen ist... Daher immer versichert verschicken.. auch wenn es teurer ist. spart ärger...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung