Ebay.com - was beachten als Privatperson beim Verkauf?

8 Antworten

Grundsätzlich gelten die vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag nach den Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Was den gewerblichen vom privaten Verkauf unterscheidet sind in erster Linie Gewährleistungsrechte der Verbraucher, die Privatverkäufer teilweise ausschließen können.

Leider wird diese Ausschlussmöglichkeit der Sachmängelhaftung oft falsch interpretiert. Es geht nicht darum alles verkaufen zu können ohne dafür haften zu müssen.

Einfach erklärt: Es geht lediglich darum, dass ein privater Verkäufer aufgrund fehlender Fachkenntnisse einen später möglichen Defekt nicht voraussehen können muss. Anders als ein gewerblicher Händler.

Beispiel: Du verkaufst als Privatverkäufer dein Auto. Nach 3 Monaten beschert sich der Käufer, weil er die Kupplung ersetzen muss.

Hier sagt der Gesetzgeber, dass du nicht wissen musst und kannst, ab welcher Laufleistung mit derartigen Mängeln zu rechnen ist.

ABER: Nehmen wir an, du wolltest aber ursprünglich den Wagen Tüv-Fertig machen lassen und hast es dir dann anders überlegt weil dir die Kosten zu hoch waren. In diesem Fall wären dir die Mängel bekannt gewesen. Soll heißen, dass du dich selbstverständlich in diesem Fall nicht auf den Privatverkäufer-Status berufen kannst.

In deinem Fall spricht nichts dagegen, wenn du deine Sammlung auflöst.

Entscheiden ist, dass der Verkauf einer Sammlung nicht ewig dauert und die Sammlung abnimmt. Vor allem solltest du keine weiteren Artikel ankaufen um sie dann deiner Sammlung zuzuführen.

eBay ist es letztendlich egal. Die kassieren ihre Verkäuferprovision. Ob du deinen Pflichten bezüglich des Deutschen Steuerrechts nachkommst, ist eBay völlig schnuppe.

Nach dem Steuerrecht ist der Unternehmer, der Ware mit der Gewinnabsicht beim Wiederverkauf erwirbt und damit handelt.

Aus wie vielen Artikeln besteht deine Sammlung?

Mein Tipp: Wenn du nicht zufällig Goldbarren oder Eigentumswohnungen gesammelt hast, sehe ich da keine Probleme.

Viel Erfolg!

Verkaufe lieber auf ebay.de! Biete auf keinen Fall als Privatverkäufer die Zahlungsmethode PayPal an, denn damit gewährst du deinem Käufer automatisch 180 Tage Käuferschutz, er kann alles behaupten und bekommt sein Geld wieder. Beschreibe bis ins kleinste Detail dein Produkt und verheimliche nichts, also was Zustand, Vollständigkeit etc. betrifft. Verschicke nur versichert.

Wenn Du weltweiten Versand mit PayPal anbietest, werden Deine Auktionen auch auf ebay.com gezeigt.

Auf ebay.com geht nur mit PayPal

Aber als Privatverkäufer würde ich mir an Deiner Stelle gut überlegen PayPal anzubieten.

Ist das Dein 1. ebay Verkauf?

Lies Dir die Nutzungsbedingungen von paypal.com genauestens durch, da Deine Käufer wahrscheinlich darüber bezahlen werden.

Dann wirst Du feststellen, dass Dein Verkäuferschutz nur beim Versand über UPS oder FedEx gilt.

Und wenn Du Dich nach deren Versandkosten erkundigst wirst Du das Vorhaben ganz schnell wieder aufgeben.

Bloss kein PayPal anbieten wenn es sich irgendwie einrichten lässt. Damit kann man Verkäufer ganz einfach über den Tisch ziehen und somit um Geld & Ware bringen.

Und ansonsten, wie Antitroll1234 schreibt, die Sachmängelhaftung ausschließen.
Für falsche Angaben oder verschwiegene Mängel haftet man allerdings immer!

Garantie musst du nicht ausschließen. Das ist eine freiwillige Sache und wenn nix von Garantie dabei steht, gibts auch keine. Genauso verhält es sich mit der Rückgabe.

Für unversicherten Versand haftest du übrigens auch nicht, das Versandrisiko liegt grundsätzlich beim Käufer, solange du wie vereinbart verschickst. Außer du bietest PayPal an - dann niemals unversichert verschicken!