eBay Zollgebühren - wer zahlt?

8 Antworten

Es kommt immer auf die vereinbarte Lieferbedingung (Incoterms) an, solltet ihr nicht zufällig vereinbart haben, dass du die Einfuhrabgaben bezahlst (z.B. Incoterm DDP - Delivery Duty Paid) ist es natürlich immer eine Sache des Käufers. Der Käufer ist Einführer und somit Steuerschuldner. Du kannst hierfür auch rechtlich nicht belangt werden.

Die Versandkosten müssen doch immer angegeben werden beim Angebot im Ebay-System. Wenn die Zollkosten nicht berücksichtigt wurden musst du bezahlen, doch nicht der Käufer! Er zahlt den Betrag, dem du im mitteilst, wenn er für das gekaufte Produkt den Zuschlag bekommen hat.

Wenn der Käufer wusste, dass die Ware aus einem Nicht-EU Land versendet wird und nichts anderes vereinbart wurde, zahlt den Zoll der Käufer.

Zollgebühren trägt normalerweise der KÄUFER. Ich weise in meinen Angebotstexten immer darauf hin, dass zollrechtliche Belange dem Käufer obligen.

hallo luniquiera, auch den zoll muss der käufer bezahlen, da hat der verkäufer nicht mit zu tun...... gruß teufel2010