eBay: Ware angeblich nicht erhalten, Anzeige erhalten - Was nun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

hab ich das richtig verstanden. Du hast einen Artikel versteigert und statt als Paket als Päckchen verschckt, weil Du das nicht früh genug gesehen hast. Hä? Du schreibst doch selber zum Artikel, wie der Artikel verschickt wird, welche Möglichkeiten Du anbietest? Ich nehm jetzt mal an, der Käufer hat um versicherten Versand nach der Auktion gebeten und Du hast es übersehen!?

Woher kam denn die Anzeige von dem Käufer? Von der Polizei? Anwalt?

Einen Anwalt hat er schon mal mit Sicherheit nicht eingeschaltet, weil alleine , wenn ein Anwalt Dir einen Brief schreibt, kostet ihn das ca. 300,-- und das wegen 15,-- das brauchst Du ihm sicherlich nicht zu glauben.

Und bei der Polizei müsste er dann eine Anzeige machen, wegen Verdacht auf Betrug, das Du das Paket/Päckchen gar nicht weggeschickt hast, aber weil Du versehentlich ein Paket als Päckchen verschickt hast, was wäre das denn für eine Anzeige. Die auf der Polizei lachen sich tot, sorry, genauso mit Deiner Gegenanzeige, die Du doch nicht wirklich gemacht hast oder?

Der Käufer rechnet mit Deiner Angst vor Strafe und das ist ihm ja auch ziemlich gut gelungen. Sollte er wirklich eine Anzeige, wegen was weiß ich, gemacht haben, dann schreibt Dich die Polizei an oder ruft Dich an, Du beziehst Stellung und dann wird das sowieso eingestellt und nicht weiter verfolgt, außer der Käufer würde sich einen Anwalt nehmen, dann ginge dies vor Gericht, aber wie schon gesagt Euro 300,-- zu 15,--, nur fürs Schreiben alleine!

Der Käufer hat mit Sicherheit die Ware erhalten, aber durch Deinen Fehler möchte er jetzt auch noch die 15,-- zurück, weil dann hat er beides.

Ein Päckchen ist bei der Post/DHL nicht nachverfolgbar, ist nicht möglich, wollte ich auch schon mal versuchen, auch ein Nachforschungsantrag bringt nichts, weil eben auch keine Sendungsverfolgungsnummer vorhanden ist.

Wenn er so nicht weiterkommt mit seiner Drohung mit dem Anwalt usw. wird er Ebay auf Dich ansetzen und ich hoffe für Dich, das er nicht per Paypal bezahlt hat, sondern per Überweisung.

Denn , wenn er Paypal bezahlt hat, dann bekommt er sowieso sein Geld wieder zurück, wird dann einfach zurückgeholt und dem Käufer wieder zugeführt. Dann ist Dein Geld weg und Deine Ware wird er wahrscheinlich auch noch haben, der Käufer und da kannst Du dann gar nix machen.

Wenn er aber per Überweisung bezahlt hat, dann kann Ebay bloß versuchen zwischen Euch zu vermitteln, kann aber sein Geld nicht mehr zurückholen.

Darum lass Dir nicht weiter Angst machen und zahl ihm auf keine Fall sein Geld zurück, reagier auf keine Nachrichten mehr von ihm, aber speichere die ganzen Nachrichten, nicht löschen .

In Zukunft gib bei grösseren Sendungen nur noch an, das Du versichert schickst, übrigens Hermes ist am günstigsten, die haben auch seit diesem Jahr das Päckchen versichert- zwar nur für Ware bis 50,--, aber immerhin und kostet nur 4,-- .

Bei kleineren Artikel kannst Du auch als Warensendung verschicken, die ist zwar nicht versichert, aber auf dem Quittungszettel steht eine Nummer, da kannst Du die Sendung verfolgen, kann also keiner sagen, hab ich nicht bekommen, weil Dus im Sendungsverlauf siehst, wenn doch und es kann auch ein Nachforschungsantrag gestellt werden, ist auch Neu seit 2013. (Weil ein paar Schlaue hier werden gleich wieder lamentieren, das es dies nicht gibt, ist aber so, verschicke selber sehr viel und nur mit Hermes wegen der Preise und auch Warensendung!)

Mit einer schlechten Bewertung muss Du bestimmt rechnen, da kannst Du nichts machen, weil Ebay die eh nicht streicht. Das gemeine und blödsinnige hier ist nur, das Du den Käufer nicht schlecht bewerten kannst, das wurde abgeschafft, schon lange, warum weiß der Geier!

Liebe Grüssle-lass Dich nicht verunsichern!

Danke für die sehr ausführliche Antwort! Dafür gibt's nach 24 Stunden erstmal die Auszeichnung als hilfreichste Antwort.

Das heißt also, dadurch dass ich es schriftlich hab, dass er es mir glaubt es abgeschickt zu haben und es ihm nur um sein Recht geht, hat er sich strafbar mit der Anzeige gemacht, weil es nicht um Betrug sondern nur um Trotz ging?

Find ich ja sehr amüsant. Vorallem, wenn er sich die lächerlichen 15 Euro plus Versand einklagen lassen würde und sich das ganze im 300 Euro Bereich für den Anwalt bewegen würde.

Was auch immer, ich lass mich nicht weiter von ihm provozieren und hoff einfach auf ein gutes Ende.

Vielen Dank!

@reanimateme

Guten Morgen, freut mich sehr, wenn ich Dir helfen konnte!

Eben, er hat Dir ja schon mal schriftlich gegeben, das er Dir auch glaubt, das Du es verschickt hast, das ist ja schon merkwürdig und eine Anzeige, weil Du es versehentlich als Päckchen anstatt als Paket geschickt hast, was wäre dies dann? Jeder frägt sich halt, warum er dann eine Anzeige macht, weil ein Päckchen geschickt wurde? Ob er sich jetzt deshalb strafbar macht weiß ich nicht, aber wenn er die Sache nicht als Betrug angegeben hat, wenn überhaupt, als was dann frag ich mich.

Ja, das mit dem Anwalt ist eine teure Sache. Auch, wenn er dafür eine Haftpflichtversicherung hätte, dann müsste er die Kosten alle vorauszahlen und dann müsste es bis vor Gericht gehen und dann auch noch gewinnen und dann ist es nicht mal sicher, ob er die Kosten erstattet bekommen würde und vor allem die meisten haben keine Haftpflichtversicherung für solche Sachen, denn die normale zählt da nicht. (Aber sowei wird's nicht kommen!)

Dem Käufer kam das jetzt mit Sicherheit gerade recht, vielleicht gefällt ihm der Artikel auch nicht o.ä. und jetzt probiert er halt auf die Weise , ob er nicht Profit daraus schlagen könnte und somit beides einsackt!

Liebe Grüssle, leider bleibt einen bei Ebay nie Ärger erspart, aber es wird alles gut werden, wirst sehen.

Ach noch was. Du hast ja für das Päckchen weniger bezahlt. Die Differenz von Päckchen auf Paket, also auf die 4,90, die würde ich ihm zurücküberweisen, ohne Kommentar. Auch wenns lächerlich ist, aber dann kann Dir keiner was nachsagen!

@Minischweinchen

Lieben Dank fürs Sternchen und das Du endlich Deine Ruhe bekommst vor dem "tollen" Käufer!

wenn die ware angekommen ist, spielt es doch kein erolle ob als paket oder päckchen versandt wurde.

???

Als ich ihm mehrfach sagte, dass es abgeschickt wurde, kam nur provokativ und trotzig "Das habe ich nie bestritten, ich glaube Ihnen dass sie es abgeschickt haben, aber dort steht als Paket und nicht als Päckchen, daher die Anzeige. Schönen Tag noch, schade dass ich mich nicht weiter an Ihnen belustigen kann."

Der hat keine Anzeige erstattet. Das erzählt er dir nur. Wenn er eine Anzeige erstattet hätte dann wegen des Verdachts auf einen Warenbetrug. Laut seiner Aussage hegt er aber diese Verdacht nicht und seine Anzeige wäre hinfällig bis strafbar.

Ich habe eine Gegenanzeige gemacht, da dies schlichtweg falsche Beschuldigungen sind.

Wegen was hast du ihn denn angezeigt?

Wird es eine hohe Strafe? Was für eine Strafe?

Ein Verfahren würde sofort eingestellt werden weil es niemanden interessiert was mit einem Päckchen im Wert von 15€ passiert ist. Du sagst, dass du es versendet hast und das Gegenteil kann und will dir keiner beweisen. Der Käufer müsste dann die 15€ zivilrechtlich einklagen und das würde ihm nach seiner Mail sicherlich sehr schwer fallen. Also wird daraus auch nichts. Thema erledigt.

Wende dich zuerst an die Post und frage nach ob das Päckchen abgegeben wurde und wo. Ob es vielleicht noch den Weg zurück antreten kann von da wo es jetzt ist. Sollte das der Fall sein oder die Post sagen "Entschuldigung, wir haben es vermasselt" dann gibst du dem Käufer sein Geld wieder. Das nächste mal solltest du Dinge nachverfolgbar aufgeben, sind ja nur 2 Euro mehr.

ohne Sendungsnummer geht gar nichts!

Hinzuzufügen wäre noch, dass ein Päckchen ohne Sendenummer verschickt wird und ich nicht beweisen konnte, dass es geschickt ist. Einen Beleg bekam ich nicht.

Zudem ist der Päckchenversand nicht versichert und normalerweise haftet man nicht dafür, wie ich es richtig verstanden habe. Nur bei dem versicherten Versand.