Ebay Verkäufer will von Kauf zurücktreten - darf er das?
Hallo,
ich habe vor kurzem auf ebay eine Pferdedecke weit unter Wert ersteigert. Leider hat sich meine Überweisung wegen Weihnachten verzögert und ist noch nicht beim VK angekommen. deshalb hat mir dieser jetzt eine email geschrieben, dass er deshalb vom Kauf zurücktreten will. Der Verkäufer hat mich nicht bei ebay gemeldet und ich hatte Bescheid gesagt wegen der Verspätung.
Kann ein VK grundsätzlich denn den Kauf stornieren, wenn man zu spät bezahlt hat? Fände es sehr ärgerlich, da ich mich sehr über das Schnäppchen gefreut habe. Der Kauf ist jetzt knapp über eine Woche her (incl Feiertage). MMn jetzt noch keine unverschämt lange Zeit, aber ich kann mir vorstellen, dass der VK die Decke zum Preis einfach nicht hergeben will und nur nen Vorwand sucht. Kann ich was dagegen machen?
lg
9 Antworten
die decke gehört dir ! du hast anspruch auf die decke ! schreibe dem verkäufer du wirst es bei ebay melden und notfalls gerichtliche hilfe in anspruch nehmen um die herausgabe der decke einzuklagen ! will er die decke nicht schicken dann melde es bei ebay ! ob du die decke drei tage früher oder später bezahlt hast ist völlig egal !
GEWERBLICHE KÄUFE VERKÄUFE IM ONLINE HANDEL EBAY BEDINGUNGEN
Nein das darf der Verkäufer nicht. Besonders wegen den Feiertagen ist es doch wohl offensichtlich, dass sich die Zahlung eventuell etwas verspäten könnte. So oder so darf der Verkäufer nicht einfach sagen, dass er das nicht mehr möchte. Du hast Anspruch darauf und er muss den Artikel raus rücken. Wenn nicht, dann einfach bei eBay melden. Hättest du via Paypal gezahlt, wäre alles viel geschmeidiger sicherlich abgelaufen.
LG
...trotzdem kann man ihn nicht zwingen zu versenden. er kann irgendwelche Gründe angeben, z.B. Artikel defekt..........was bleibt ist die negative Bewertung um wenigstens ein bisschen Frust anzulassen...........eventuell hilft es damit zu drohen, damit er die Decke rausrückt
Nein, Du bist kein Gewerblicher Händler. Ebay = Kaufvertrag. KaufVERTRAG, d.h. der Käufer muss es einhalten, wen er drauf geboten hat. Es gibt da paar ausnahmen, das der Account gehackt wurde o.ä., das wird aber von eBay überprüft.
wer lesen kann ....................;)
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm
In der Artikelbeschreibung war doch sicherlich kein Zahlungsziel genannt oder? Dann muss er zunächst eine Zahlungsfrist setzen. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht könnte er vom Vertrag zurücktreten.