ebay: "Transaktion abbrechen" ablehnen? Konsequenzen?

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Da Du den Artikel bereits ersteigert hast, ist ein Kaufvertrag zwischen Dir und dem Verkäufer zustande gekommen. Verträge sind einzuhalten. Das heißt, Du bist verpflichtet, zu zahlen (was hier sicher gar nicht in Frage gestellt wird - weder von Dir noch von mir), der Verkäufer ist verpflichtet, Dir die Ware zuzusenden. So einfach wäre es in der Theorie, aber:

Wenn der Verkäufer die Gitarre dann doch nicht abgeben möchte, und nun behauptet, sie sei "kaputt gegangen", hat das schon einen faden Beigeschmack. Es kann zwar der Wahrheit entsprechen, aber der gesunde Menschenverstand lässt eher den Schluss zu, dass er mit dem Preis nicht einverstanden ist. Kann der Verkäufer belegen, dass die Gitarre beschädigt ist, oder behauptet er das nur?

Der Verkäufer macht sich Dir gegenüber unter Umständen schadenersatzpflichtig. Wenn Du die Gitarre nicht bekommst und nun bei einer anderen Auktion mehr für einen ähnlichen Artikel bezahlen musst, könntest Du prüfen, ob der Verkäufer Dir den Differenzbetrag zu erstatten hat.

Nun hast Du aber nicht geschrieben, wie hoch der Betrag ist bzw. wie selten man so eine Gitarre bekommt. Je nach Ware, Verfügbarkeit und Warenwert würde ich mir diesen Stress nämlich nicht machen: Ungeachtet der Rechtslage kann es im Einzelfall auch einfacher sein, dem Abbruch zuzustimmen, kein Geld zu überweisen und einfach bei einem seriöseren Verkäufer zu kaufen. Sich unnötig Ärger zu machen, ist es nicht in jedem Fall wert. Du willst eine Gitarre, also konzentriere Dich lieber auf das Instrument, das ist besser, als Stress...

@mhdry: Frage: "Kann der Verkäufer belegen, dass die Gitarre beschädigt ist, oder behauptet er das nur?"

Antwort: Ich habe drum gebeten, dass er ein Belegfoto schickt. Er hat daraufhin ein sehr kleines Detailfoto geschickt, auf dem man aber unmöglich erkennen kann, ob es sich wirklich um die betreffende Gitarre handelt.

Du hast mit dem Verkäufer einen gültigen Kaufvertrag gem. BGB. Da gibt es kein ebay-spezifisches Prozedere oder Schlichtungsverfahren?, da ebay nur die Verkaufsplattform stellt.

Das letzte BGH-Urteil über Deine Rechte als Käufer, jedoch ist jeder Fall ein Einzelfall und müsste jeweils erstritten werden. Nach meinem Ermessen, kann man mit dem Urteil "drohen":

http://www.t-online.de/wirtschaft/id_71760768/abgeblasene-ebay-auktion-war-laut-bgh-nicht-rechtens-schadensersatz.html

Du musst in jedem Fall im Fall antworten und sei es nur, dass Du nicht einverstanden bist. Mit einem nichtbeantworteten Fall verlierst Du Dein Bewertungsrecht! Und sollte die Bewertung durch diese unbeschreibliche ebay-Saftware doch angenommen werden, kann der Verkäufer sie mit dem Hinweis auf den nichtbeantworteten Fall löschen lassen.

Ich würde, sauer, wie ich an Deiner Stelle wäre, im Fall antworten um mein Bewertungsrecht nicht zu verlieren, dem Verkäufer genüsslich die Verkaufsprovision an den Hals "wünschen" und dann liebevoll rot bewerten, aber bitte ganz sachlich. Sonst bieten Deine Worte einen Grund für einen Antrag auf Bewertungslöschung.

Und bei den Detailbewertungen (Sternchen) immer nur 1 Sternchen. Lt. ebay-Logik zählt das weniger als 0 Sternchen.

@haikoko

Perfekt und DH

Danke haikoko. Das ist ein guter Hinweis. Um eine Bewertung abgeben zu können, muss ich also in jedem Fall antworten. Das wusste ich nicht.

@PeterHe
ich also in jedem Fall antworten.

Ja und das auch in dem eröffneten Fall, denn man weiss nie, wie ebay am Ende entscheidet:

http://pages.ebay.de/help/feedback/losing-privileges.html

Wird ein Käuferschutzfall zu Gunsten des Verkäufers entschieden, wird die Bewertung für die Transaktion automatisch entfernt und bei der Ermittlung des Servicestatus nicht berücksichtigt. Dies betrifft den Bewertungspunkt, den Bewertungskommentar und die dazugehörigen, detaillierten Verkäuferbewertungen.

Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag. Drohe dem Anbieter mit einem Anwalt (evtl. schaltest du ihn für das Schreiben bereits ein) und schreibe auch gleich, dass er für dessen Kosten aufzukommen hat.

wenn Du nicht zustimmst passiert gar nichts; ich würde an Deiner Stelle nicht nachgeben.

Dein Verkäufer muss Dir die Gitarre liefern (Deine Vermutung ist 100% richtig, dass der Preis ihm zu gering ist); Ihr habt einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen.

Ja, Du kannst eine negative Bewertung abgeben - er nicht -.

Warte mal kurz bis die TOP-Experten hier vorbeischauen; die haben § dazu.

Natürlich bist Du mit dem Abbruch nicht einverstanden. Lass ihn doch wenigstens auf der Provision sitzen bleiben!