Ebay Rückerstattung - Wie ist Ablauf zuerst Ware zurück dann Warenprüfung dann Geld?

7 Antworten

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Rücknahme und Erstattung der Rückversandkosten. auch wenn Dir theoretisch das Recht zur 2-maligen Nachbesserung zusteht.

Leider besteht nicht nur die Gefahr, dass Paypal erstattet, egal ob Du die Ware erhalten hast oder nicht. Es besteht auch die Gefahr, dass Du nicht den verkauften Mantel zurückerhältst. Das kannst Du dann alles zivilrechtlich klären.

Da Du auch sehr viele St.-Pauli-Shirts / -Trikots verkauft hast, besteht aber auch die Gefahr, dass Dir der Verein oder das Finanzamt auf die Finger klopft.
Wo hast Du die ganzen Schläuche her? Da liegt der Verdacht des gewerblichen Verkaufs nahe.

@haikoko

Wem gehört eigentlich der Account, mit dem Du handelst? Der ebay-Account wurde Ende 2002 angemeldet, vor 13 Jahren. Du hast ja wohl nicht mit 12 Jahren bereits einen ebay-Account angemeldet.

Account-Sharing ist bei ebay verboten.

@haikoko

Auf was du wieder alles achtest. Verblüffend!! ;)

@KlausM1966

Nunja, er bewegt sich auf dünnem Eis bei ebay.

@haikoko

Danke für den Stern.

Lass dir Bilder der schadhaften Stellen senden.

Es ist schon so, wie Dir geschrieben wurde, dass der Mantel zuerst zurück gesendet werden muss. Nur, da per PayPal-gezahlt wurde, ist das relativ egal. Wenn der Käufer einen abweichenden Artikel meldet, bekommt er sein Geld zurück gebucht. Warum bietest Du PayPal an? Hat Vorteile nur für den Käufer und kostet Dich zusätzliches Geld.

Genau. Aber wenn man "neu" auf Ebay ist und noch keine Verkäufe dort tätigte, MUSS man wohl PayPal anbieten. Ich würde als Verkäufer auch niemals PayPal anbieten. Als Käufer sieht die Sache natürlich anders aus.

@FeeGoToCof

Nein, das war mal. Ist schon Jahre her. Jeder kann, aber muss nicht. Gilt auch für neue Verkäufer.

war der Mantel nicht ohne Mängel? gibt es keine Fotos? aufgerissene Näht, dann hast Du den Käuferb getäuscht schreib doch dem Alter entsprechender Zustand siehe Fotos, aber jetzt hast Du die Arschkarte

Doch der Mantel war sicher ohne Mängel. Bilder bestehen nur nicht von jedem Zentimeter des Mantels:
http://www.ebay.de/itm/Original-Ledermantel-aus-dem-2-Weltkrieg-Wehrmacht-Gr-54-Raritaet-/281845291860?cp=1&euid=a69282e3d08c4311beef7a084478f149&nma=true&si=RR%252FTKjqhqFtkFw92otBzpEJ%252Fl78%253D&orig_cvip=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557
Ja vielen Dank das hätte ich schreiben können, mir geht es darum was ich JETZT machen kann. 
Habe noch nie jemanden bei ebay getäuscht oder irgendwelchen Ärger gehabt...

Wie die anderen schon sagten: Erst die Ware, dann das Geld! Das ist immer und überall so.

Hast du den überhaupt eine Rücknahme angeboten? Schick doch mal den Link zum Angebot, dann kann man die rechtliche Situation besser beurteilen.

@weisi88

Danke.

Zum einen gibst du zwar keine Rücknahme an, aber schließt sie auch nicht expliziet aus. Das solltest du künftig machen.

Die Bilder zeigen zwar keine Beschädigungen, allerdings ist der Mantel nicht komplett zu sehen. Es fehlt eine Rückansicht und eine komplette Innenansicht. Auch das solltest du künftig beachten.

Hintergrund: So hat es der Käufer leicht, von verschwiegenen Mängeln zu sprechen, die nicht ersichtlich waren.

Dann vermisse ich Angaben zu Mängeln, denn ein 70 Jahre alter Mantel hat ganz sicher welche.

Wie auch schon >FeeGoToCof< richtig bemerkt hat, liegt der eigentliche Fehler in deiner Beschreibung zum Artikel und den Bildern. Du machst es Käufern zu leicht, eine Reklamation zu tätigen.

Folglich zurücknehmen und erneut, mit besserer Beschreibung und Bildern die alles zeigen, einstellen.

Das Geld normalerweise erst nach Erhalt der Ware zurücküberweisen, aber hier hat ja Paypal die Finger drin und du somit wenig Einfluss.

Eine Prüfung der Mängel oder gar einen vorherigen Bilderversand wegen der Mängel kannst du dir sparen. Die Beweislast liegt beim Verkäufer und wie willst du beweisen, das der Mantel hundertprozentig in Ordnung war, mit Bildern die du nicht hast? Falls du doch welche hast, bleibt die Frage, warum sie nicht im Angebot gezeigt wurden.

Spar dir den ganzen Stress! Das lohnt nicht wegen 70 €.

@KlausM1966

Zum einen gibst du zwar keine Rücknahme an, aber schließt sie auch nicht expliziet aus. Das solltest du künftig machen.

Ein Recht auf Rücknahme gibt es nie. Folglich braucht es nicht ausgeschlossen zu werden.

Was du meinst ist wahrscheinlich das Widerrufsrecht. Das müssen nur gewerbliche Verkäufer anbieten. Private können es freiwillig anbieten. Schreiben sie nichts dazu, gibts das auch nicht.

@ronnyarmin

Private können es freiwillig anbieten. Schreiben sie nichts dazu, gibts das auch nicht.

Soweit hast du recht, aber mit den zwei Worten "Keine Rücknahme", kann man sich überflüssige Diskussionen ersparen!!

Rein rhetorisch ist es aber falsch, erst von nie und dann von freiwillig zu schreiben. Wenn es eine freiwillige Möglichkeit gibt, ist das eine Möglichkeit und ein Widerspruch zu nie, oder?

Aber egal, weil es stimmt sowieso nicht, denn der Käufer hat immer das Recht den Artikel zurückzugeben! Und zwar dann, wenn der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht oder eben Mängel verschwiegen wurden und eine Nachbesserung unmöglich bzw. erfolglos ist.

Vergleiche bitte mit BGB § 434 Sachmangel und BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln.