Ebay Konto Kündigen - Wie lange beträgt die Wartefrist?

2 Antworten

Transaktionen werden an dieser Stelle bei ebay nicht nur noch offene Lieferungen an Käufer sondern auch eventuell noch von Käufern eröffnete Fälle bezeichen oder noch nicht gezahlte Verkaufsprovisionen genannt.

Letzer Fall ist leicht zu lösen: Klicke Dein Kundenkonto an und lasse die noch offenstehenden Verkaufsprovisionen abbuchen. Danach kannst Du minutengenau vier Wochen später das ebay-Konto abmelden.

Aus Käuferschutzgründen hält ebay das Konto noch weitere 4 - 6 Wochen im Zugriff, um zu prüfen, ob noch Käuferschutzfälle abzuarbeiten sind. Verkaufen kannst Du mit diesem Konto nicht mehr.

Und das ist der Knackpunkt. Hat Deine Käuferin (s. deine letzte Frage) über ebay einen Fall eröffnet oder nicht? Wurde ein Fall eröffnet, musst Du weiter in diesem Fall antworten! Du kannst die Rechnung des verkauften Produktes vorlegen. Der Fall sollte damit erledigt sein / werden.

Ich greife den Hinweis von @heurekaforyou auf und würde diese ungerechtfertige Käuferbeschwerde melden. Dafür gibt es ganz einfach in Deinem Verkäuferprofil einen Link, der da heißt "Käufer melden". Alles weiter ist dann leicht (ausprobiert). Den Käufernick setzte bitte auch jeden Fall auf Deine Sperrliste, falls Du das Konto doch nicht schliessen möchtest, wenn Du mal in Ruhe nachgedacht hast.

Wir haben alle bei unseren Verkäufen über ebay mit solchen Käufern zu tun, die meinen, sich alles leisten zu können - auch durch die fragwürdige Käuferschutzpolitik von ebay.

Sollte, wie ich in meiner Antwort auf Deine letzte Frage geschrieben habe, die Käuferin per Paypal gezahlt haben, hast Du zwar jetzt die Popokarte, aber die Möglichkeit zivilrechtlich gegen die Käuferin vorzugehen. Lies bitte hier:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/herber-schlag-fuer-online-kunden-bgh-schwaecht-paypal-kaeuferschutz/20615806.html

Diese Möglichkeit bestand schon immer, wurde aber jetzt noch mal eindeutig manifestiert. ebay und auch Paypal obliegen halt kein Recht. Und ein Käuferschutzversprechen ist eine Sache dieser Firmen. Kaufverträge beim Handel über die Verkaufsplattform ebay geschlossen, unterliegen dem BGB: https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Ausgerechnet jetzt das eBay-Konto zu kündigen, ist sicher nicht die beste Lösung.

Das sieht irgendwie nach Flucht aus. Die dir im Übrigen auch nichts nutzen würden.

Es ist zwar leicht wegzulaufen, jedoch wesentlich komplizierter sich auch erfolgreich zu verstecken.

Aber darum geht es ja auch gar nicht. Sondern, wenn ich dich richtig verstanden habe, um eine Käuferin, die sich etwas bei dir gekauft hat und es sich offensichtlich inzwischen anders überlegt hat - soweit richtig?

Das es fast täglich zu ähnlichen Geschichten kommt, liegt hauptsächlich daran, dass weder Käufer noch Verkäufer eigentlich wissen, was ein Kaufvertrag ist.

Nachdem die Details geklärt wurden, hat sich die Sache auch meistens erledigt.

Deshalb würde ich dir empfehlen, die Angelegenheit gelassen zu sehen.

Deine Befürchtung, dass eBay veranlassen würde, dass du den Artikel zurücknehmen musst, ist unbegründet. eBay ist nicht Vertragspartner und kann selbstverständlich auch nicht die rechtlichen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) aushebeln oder umgehen. Daran hat eBay aber auch überhaupt kein Interesse.

So macht eBay in seinen AGB deutlich:

Allgemeine Bestimmungen

§1 Leistungsbeschreibung

  1. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.

Gut zu wissen: Sollte die Käuferin eine sog. Rückgabe auf eBay beantragen, wirst du natürlich darüber durch eBay informiert. Das ist jedoch kein Beschluss, sondern eine Information. Im Grunde geht es darum, dass dem Verkäufer die Verkäufer-Provision erstattet werden kann, sobald der Kaufvertrag auf diese Weise aufgehoben wurde. Die Käuferin wurde darüber informiert, dass du der Rückgabe nicht zustimmen musst.

Es kann manchmal etwas nerven, wenn man regelmäßig an die Rückgabeversuche der Käuferin erinnert wird. Das liegt daran, dass diese Option automatisiert ist.

Sollte es soweit kommen, kannst du die Rücknahme ablehnen. Stattdessen, solltest du den Sachverhalt mit ein paar Worten klären und ein, zwei Artikelfotos, sowie die Rechnung, hochladen und an eBay schicken.

Ich, an deiner Stelle würde aber auch gar nicht solange warten, sondern vorher handeln und mich über das Käuferverhalten beschweren.

Das geht einfach und unkompliziert:

  1. Melde dich auf eBay an
  2. Dann scrollst du bis ans Ende der Seite
  3. Du siehst hier u.a. Sicherheitsportal - Probleme melden - Verkäuferportal
  4. Probleme melden anklicken
  5. In den nun gelben Fenster klickst du rechts "Verkäufer" an.
  6. Links daneben im Hilfe-Fenster die letzte Möglichkeit: Einen Käufer melden

Der Rest ist ist selbsterklärend und leitet dich zum Kundenservice.

Vielleicht beruhigt sich die gute Frau ja auch noch. Kannst ja noch warten bis es erneut zu Vorwürfen kommt.