Ebay kleinanzeigen was verkauft jedoch möchte ich ea doch behalten

11 Antworten

Daran bist du selbst schuld, dass hättest du vorher wissen müssen. Entweder du gibst ihr die Ware oder musst halt mit einer Anzeige rechnen von der Gegenseite.

Ja sicher kann dir was passieren! Du hast eine gültigen Vertrag abgeschlossen und musst das Teil raus rücken!

Hier hast du in der Tat ein Problem.

Du hast etwas verkauft und damit einen rechtlich bindenden Vertrag abgeschlossen. Du bist daher verpflichtet, die Ware herauszugeben.

Du kannst natürlich versuchen, dem Käufer deine Lage zu erklären und auf sein Einverständnis zur Vertragsauflösung hoffen. Einen Rechtsanpruch darauf hast du jedoch nicht.

Kommst du deiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach, kann der Käufer von dir Schadensersatz fordern. Dies könnte evtl. im Rahmen der Ersatzvornahme geschehen indem er einfach den gleichen oder einen ähnlichen Artikel kauft und du eine eventuelle Differenz erstattest.

Einer Strafanzeige räume ich wenig Aussicht auf Erfolg ein, da der Nachweis eines Betruges hier schwierig zu führen wäre. Ich persönlich würde hier auch nicht von einem Betrugsversuch ausgehen.

Ich möchte dir an dieser Stelle empfehlen, den Artikel vereinbarungsgemäß zu übergeben. Du hast ihn verkauft. Daher ist die Übergabe nur recht und billig. Vereinbarungen werden getroffen, damit sich alle daran halten. Damit weisst du im Prinzip, was das Richtige ist und was du tun solltest.

Angenommen es wäre nicht bezahlt könnte ich noch zurück treten?

@ChristinaDe

Nein, auch dann nicht. Du hast einen bindenden Kaufvertrag abgeschlossen.

@ChristinaDe

Behaupte einfach, der Gegenstand wäre kaputt gegangen oder gestohlen worden.

@Still

Bedenklicher Rat, denn darüber muss ein Nachweis geführt werden. In Form einer Kopie der Anzeige oder in Form von Fotos des defekten Gegenstands.

@haikoko

Wer sollte mich dazu verpflichten? Ich muß schließlich keinen verwandten wg? Diebstahl anzeigen.

Ich hab ihr geschrieben ob sie eine rückerstattung will oder jetzt docj die uhr doch sie antwortet mir nicht sie meinte davor das sie ne anzeige macht und ihr geld zurück zieht hab ich jetzt noch mit konziquenzen zu rechnen?

Also ich verstehe dich nicht. Wenn du so daran hängst, warum hast du es erst verkauft. Wenn ich etwas verkaufe weiß ich genau, dass ich es nicht mehr haben möchte.

Du musst auch den Käufer verstehen. Er hat sicher lange danach gesucht - es endlich gefunden . Ihr habt es abgesprochen - sie hat bezahlt und erwartet nun den gekauften Artikel. Es ist schon hart, wenn der Verkäufer dann sagt - ich geb es nicht mehr her! Das kannst du einfach nicht machen!

Also ich verstehe dich nicht.

Kindergarten halt... Ebay ist von Kindern unterwandert.

Das ist reines Zivilrecht, zumal du anbietest, dass Geld zurück zu senden. Eine Anzeige brauchst du daher nicht zu fürchten! Es ist jedoch ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen worden, so dass du in der Pflicht stehst, zu liefern. Im Klagefall bräuchtest du schon ziemlich guten Rechtsbeistand, um im Besitz der Sache zu bleiben.

auf ebay KA hast du überhaupt keinen Vertrag abgeschlossen!!!

@gooki

Wenn du im Supermarkt an der Kasse bezahlst, ist das auch schon ein Vertrag nach dem BGB.

@Still

nochmal: auf ebay KA hast du überhaupt keinen Vertrag abgeschlossen, aber hast Du das Geld schon überwiesen bekommen/erhalten, also in Händen?

Dann ist der Vertrag zustande gekommen.

Der Supermarkt als Beispiel ist aber etwas anderes, denn da kommt der Vertragspartner mit der Ware an die Kasse, nicht der Anbieter (andere Handlungsrichtung).

@gooki

Doch, nach dem BGB hast du einen Vertrag geschlossen, zumal du als Schuldner bereits gezahlt hast. Eine Klage würde der FS auf jeden Fall verlieren.

Es gab schon Fälle bei E-Bay, wo Autos weit unter Wert verkauft werden mußten, weil eben ein klagefester Vertrag zwischen Anbieter und Käufer zu Stande gekommen ist.