Ebay Kleinanzeigen Vertrag zurückziehen?

3 Antworten

Kann ich das Angebot, dass ich dem ersten Interessenten gemacht habe nun irgendwie zurückziehen.

Nope. Es liegt eine übereinstimmende Willenserklärung vor. Er muss dir den Preis zahlen, du zu dem Preis das Modep herausgeben.

Drohen mir rechtliche Konsequenzen, wenn ich es jetzt dem verkaufe, der mehr dafür bezahlt, und den alten interessenten einfach ignoriere oder ihm schreibe, dass ich es jetzt wem anderes verkaufe?

Ja, dir droht eine Klage, die du verlieren wirst und damit könnte ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Kauft er ein ähnliches Moped woanders für einen deutlich höheren Preis, musst du ihm die Differenz erstatten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Kommt es zum Abschluss eines Kaufvertrages, bist nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn du mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder du zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereust.

Tipp 1: Du kannst mit dem Käufer einen Abholtermin vereinbaren. Du kannst das Moped zwar trotzdem nicht einfach weiter verkaufen.

Allerdings bist du dann nur befristet haftbar, für Schäden, die nach dem Verkauf entstehen. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, dass die Leute sich schneller bewegen, wenn nach einer fairen Abholfrist, z.B. 10,-EUR/Tag Lagermiete fällig wird.

Du meinst das zu viel für einen Garagenplatz? Überhaupt nicht!

Du als Verkäufer musst die Sache mangelfrei übergeben. Ansonsten reparieren.

Tipp 2: "DAS ANGEBOT IST FREI BLEIBEND"

Dieser Zusatz reicht völlig aus und du bleibst absolut unverbindlich.

Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall mit dem zustande der dir als Erster das Geld gibt!

Servus Luigi,

hat der 1. Käufer Deine Adresse? Wenn nicht, hat er keine Handhabe gegen Dich.

Auf ebay Kleinanzeigen kann man sich ja anonym anmelden, also hat er wenig Chancen Dich auf den rechtsverbindlichen Kaufvertrag zu verklagen:)

naja, ich habe meinen ganzen Namen drin, und meinen Wohnort. Und es gibt bei uns in Ort wahrscheinlich nur einen mit meinem Namen.

@Luigi1

hmmm, schlecht. Dann schreib dem 1. Käufer, dass Du einen anderen Käufer gefunden hast und warte mal ab, was er antwortet.

Rechtlich hast Du mit dem 1. einen Kaufvertrag abgeschlossen und auf diesen kann er pochen; aber ob er es durchzieht?