Ebay Kleinanzeigen verkauf abgesagt wie ist die rechtliche lage?

3 Antworten

Hallo fhukd,

anders als bei EBAY schließt man bei Ebay Kleinanzeigen ja kein bindendes Angebot ab.

Solange Ihr keine gemeinsame Willenserklärung, sprich:

  • Du sicherst zu, ihm die Ware zum fest vereinbarten Preis zu verkaufen und
  • er sichert Dir zu, die Ware zum vereinbarten  Preis zu kaufen

abgegeben habt, ist keiner von Euch beiden zu etwas verpflichtet.

Anders sieht es aus, wenn Ihr eine gegenseitige Willenserklärung über den Kauf/Verkauf abgegeben habt. In dem Fall wäre ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und Du wärst verpflichtet ihm die Ware wie vereinbart zu verkaufen.

Diesbezüglich könnte er tatsächlich erfolgreich rechtliche Schritte gegen Dich einleiten.

Das er das tut, halte ich allerdings für unwahrscheinlich. Ein Anwalt würde schon bei einem Streitwert von nur 1 Euro stolze 83,00 Euro laut Gebührenverordnung für ein Tätigwerden nehmen. Die Kosten müsste er tragen. Allerdings, spätestens wenn er vor Gericht zieht und dort den Prozess gewinnen würde, müsstest Du auch die Kosten seines Rechtsanwaltes übernehmen.

Allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass er wegen eines Bastel-PC Klage einreichen wird, denn verliert er den Prozess, muss er noch mehrere hundert Euro Prozesskosten tragen.

  Schöne Grüße
TheGrow

Ich habe ihm zugesagt das ich heute den versand vorbereite, da ich mich bei der Post erstmal informieren musste.

Meine Nachricht: "So.
Festplatte ist ausgebaut, PC für den Versand vorbereitet.
Leider konnte ich kein passenden Karton finden und muss daher ein Karton bei der Post kaufen (den berechne ich natürlich nicht).
Das schaff ich leider erst morgen nach der Arbeit (16 Uhr).
Die Versandkosten erfahre ich erst bei der Post, da es ja auf die größe des Pakets ankommt.
Die Überweisungkopie bitte abfotografieren da sich ein Scan/Screenshot leicht fälschen lässt.
Die IBAN schicke ich Ihnen entweder heute Abend oder morgen Früh.
100€ + Versand kosten
Hab ich was vergessen?"

In alle meinen anderen Nachrichten haben wir nur über die Abwicklung des Versands und Einzelheiten gesprochen. Im Nachrichtenverlauf habe ich ihm damit meiner Meinung nach indirekt zugesagt.

PS: Er hat mir geschrieben das er gegen solche Fälle versichert ist und sein Käuferrecht bei Ebay Kleinanzeigen schon 4 mal erfolgreich durchgesetzt hat.

Mittlerweile bin ich aber nicht mehr so beeindruckt von Ihm. Rechtschreibfehler und unseriöse Antworten wie "wir hatten einen Deal" machen mir nicht viel Angst

@fhukd

Meines Erachtens habt Ihr bereits einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, aber selbst wenn nicht, kann er sich auf folgenden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen:

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§ 145 BGB - Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat

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Das heißt im Klartext, Du bist daran gebunden ihm den PC zu verkaufen.

Hast Du ihn mittlerweile anderweitig verkauft, könnte er von Dir Schadensersatz fordern.

Aber wie gesagt, dass er die Forderung versucht durchzusetzen halte ich für unwahrscheinlich, denn erstens muss er für die Kosten in Vorkasse treten und er trägt noch ein erhebliches Kostenrisiko.

Was würde es ihm beispielsweise nutzen, wenn er den Prozess zwar gewinnt, bei Dir aber nichts zu holen ist, weil Du den PC bereits verkauft hast und Dein Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag von ca. 1200 Euro liegt? Außer einem Blatt Papier, dass Du zur Zahlung verpflichtet bist, hätte er nichts, denn er kann sein zugesprochenes Recht nicht durchsetzen

Ein Kaufvertrag entsteht bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Wenn das der Fall war, dann hat der Käufer einen Anspruch auf den Computer

Kommt drauf an, ob du dem potentiellen ersten Käufer bereits eine Zusage gegeben hast.