Ebay Kleinanzeigen Rückabwicklung Fahrradkauf?

4 Antworten

PayPal wird das Geld einkassieren und der Käufer wird es zurückbekommen. So läuft das leider mit dem Käuferschutz.

Du musst selber einen Anwalt einschalten, um an das Geld zu kommen. Mit PayPal zu kooperieren, wird nichts nützen

Du kannst das Fahrrad auch zurücknehmen, ohne den langwierigen Weg zu gehen, aber das Fahrrad ist ja defekt und für dich dann ein Wertverlust..

Ich denke mal, der Käufer hat es mit Absicht kaputt gemacht, leider kann man einige Monate das Geld von PayPal als Käufer wieder zurückziehen, also kann man die Produkte schon gut ausnutzen, bis sie Verschleiß zeigen oder einen Defekt und sich dann einfach das Geld wiederholen.

Der Käufer muss aber einen Beleg vorlegen, dass er das Fahrrad an dich zurückgeschickt hat, ansonsten bekommt er sein Geld nicht wieder.

Also das Geld wurde von ihm freigegeben und ich konnte es abbuchen. 

@Casper2017

Wann wurde das freigegeben? Hat er eine Rückabwicklung über PayPal gestartet? Gib das Geld nicht aus! Pack es am besten wieder drauf. Denn PayPal zieht das von deinem Guthaben ab, wenn der Käufer recht bekommt. Sollte er den Käuferschutz kontaktiert haben.

@Laury95

Ehrlich gesagt hättest du beim Kauf schon stutzig werden müssen, denn wer kauft bitte ein Fahrrad und lässt es sich schicken? Es gibt in jeder Nähe genügend Fahrräder.

Da hast du leider den gravierensten aller Fehler gemacht.., du hast PayPal angeboten. - großer Fehler.

PayPal überprüft nicht die Angaben des Käufers.., wird sehr wahrscheinlich das Geld an ihn zurückzahlen und du kannst gucken, wie du an deine Original Ware kommst, die hoffentlich nicht zwischenzeitlich für ne Tour benutzt und der Dämpfer auf dieser Tour geschrottet wurde.
Von wann ist denn die Begutachtung durch den Fahrradhändler des Käufers.., auf wann datiert?

Denke, es ist besser, du nimmst anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Auch, um ggf gegen PayPal vorzugehen.

Wünsche dir viel Erfolg, dass es für dich gut ausgeht.

Bei Ausschluss der Gewährleistung haftet man nur für Mängel, die man kannte und arglistig verschwiegen hat. Der Käufer muss das eindeutig beweisen, und regelmäßig ist das für den Käufer sehr schwierig bis unmöglich.

Etwas anderes ist die Sachlage, wenn man z.B. schreiben würde "ohne Mängel"; das wären dann zugesicherte Eigenschaften, für die man im Rahmen der Sachmängelhaftung auch aufkommen müßte. "Guter Zustand" schließt meines Erachtens nicht aus, dass es Mängel gibt, die der Verkäufer nicht kennt.

Es stellt sich für mich jetzt aber die Frage, ob der Ausschluss der Gewährleistung in der Anzeige Vertragsbestandteil geworden ist, oder ob man den KaufVertrag noch separat  hätte aufsetzen müssen.

Die Aussage eines x-beliebigen  Fahrradhändlers hat auch keine Beweiskraft; da müßte schon ein Gutachter her. Und in der Zwischenzeit könnte am Fahrrad auch schon manipuliert worden sein.

Und ein Mangel alleine rechtfertigt auch nicht direkt die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Da muss dem Verkäufer zunächst in der Regel die Gelegenheit  gegeben werden,den Mangel zu beseitigen.

Eine Anzeige in  der Hinsicht interessiert niemanden. Der Käufer könnte versuchen privatrechtlich per RA und Amtsgericht seine (angeblichen) Ansprüche versuchen durchzusetzen. Da sind sicherlich noch einige Fragen offen, aber von der Tendenz her, sind das sehr hohe Risiken mit wenig Erfolgsaussichten für den Käufer. 

Ich hoffe, Du hast alle Nummer, die an dem Fahrrad sind, notiert.

wie kannst Du über ebay-Kleinanzeigen, was als Abholmarkt zu betrachten ist, einen Artikel auch noch per Paypal-Zahlung verkaufen? Da sind Betrugsversuche vorprogrammiert.

"Mir wird jetzt mit Anzeige wegen Betrug gedroht."

Dieses Schema wird damit nach meiner Meinung erfüllt.


"Ich habe in die Anzeige geschrieben privatkauf keine Gewährleistung und keine Rücknahme."

Das bringt nichts, falls tatsächlich Sachmängel vorliegen. Da hat der BGH entschieden:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Aber sei es wie es sei, Paypal wird vermutlich gegen Dich entscheiden, d.h. dem Käufer das Geld rückerstatten und Du kannst noch den Rücktransport für das Rad zahlen.

Was für ein "Hündchen" dann ankommt, kann keiner vorhersagen. Falls es Dein Rad ist und in welchem Zustand es sich nun befindet, ist auch nicht vorhersehbar.

Die rechtliche Grundlage ist, dass, falls ein berechtiger Schmangel vorliegt, der Käufer diesen auch reklamieren kann und Du 2 x die Chance zur Nachbesserung hast:

https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

und hier einige Erklärungen:

xxx..falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

Leider hält sich Paypal nicht an die rechtlichen Grundlagen für Privatverkäufer und Du musst alles weitere zivilrechtlich erstreiten. Wozu u.a. auch von Deiner Seite, falls es sich beweisen sollte, eine Anzeige wegen Betrugsversuch (Strafrecht) gehören kann.

Wurde Dir das Gutachten des "gegenerischen"  Fahrradhändlers vorgelegt?

Sehr gute, sinnige und richtige Antwort. 👍

Danke erstmal für die Antwort.  Nein ein Gutachten wurde mir nicht vorgelegt.

@Casper2017

Das wäre doch mal ein Maßnahme, dieses anzufordern.

Deine Rechte kennst du jetzt, Deine Pflichten auch. Aber auch der Käufer hat Pflichten und dazu gehört die Vorlage des Gutachtens. Ich kann alles behaupten - muss es aber belegen können.