eBay Kleinanzeigen Rechte für Verkäufer?

6 Antworten

Nö,

gekauft wird wenn die Ware in Augenschein genommen wird und das Geld übergeben.

Bei Ebay Kleinanzeigen ist ein Fernabsatz nicht vorgesehen. Entsprechende Offerten kann man als unverbindliches Angebot und als unverbindliches Kaufinterssere interpretieren.

Es lebe der Konjunktiv, das bedeutet er WÜRDE für 14 Euro kaufen wollen.

ich dann sage für 14€ kriegen sie den Artikel und der Käufer dann ok schreibt ist doch ein Vertrag entstanden oder nicht?

genau so, damit ist ein rechtsgültiger KV entstanden

Es ist ein Vertrag über 14€ zustandegekommen.

Mängel musst du in der Beschreibung angeben.

Den unsinnigen Hinweis, dass es keine Garantie und Rücknahme gibt, hast du wahrscheinlich auch anderen Anzeigen kopiert. Eine Garantie kann man nur freiwillig geben, aber nicht ausschliessen. Und ein Recht auf Rücknahme gibt es nie.

Einzig der Ausschluss der Gewährleistung ist sinnvoll. Der bedeutet aber nicht, dass der Käufer Pecht gegabt hätte, sollte der Artikel nicht der Beschreibung entsprechen.

Stellt der Käufer einen Mangel fest, den du nicht genannt hast, kann er Nachbesserung verlangen, oder die Bereitstellung eines mängelfreien Artikels. Da beides für den Käufer meist nicht möglich ist, hat der Verkäufer Glück, wenn der Käufer den Kaufvertrag lösen möchte. Da sollte der Verkäufer sofort zustimmen.

Woher ich das weiß:Recherche
  1. Wenn du die Ware ihm für 14 € verkaufen willst, ist ein Vertrag zu stande gekommen.
  2. Wenn du dabei vorhandene Mängel verschwiegen hast, ist es eine Täuschung und der Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisnachlass verlangen.

nö ein Kaufvertrag entsteht nur durch zwei Deckugnsgleiche Willenserklärung. Ein paar dürftige Sätze per Email recht nicht aus.

Wie ist denn die Bezahlung vorgesehen?

Wo ist übergabe ort?

Wann udn wie erfolgt die Übergabe?

Bei so vielen offenen und nicht geklärten Fragen kann man nicht von einem Kaufvertrag reden.

@blackhaya

Keine Ahnung, aber davon viel.

Ein mündlicher Kaufvertrag kommt – rechtlich gesehen – zustande, wenn der Käufer seine Bereitschaft erklärt, einen Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu kaufen und der Verkäufer das Angebot akzeptiert. Juristen nennen diesen Vorgang „beiderseitig übereinstimmende Willenserklärung“ bzw. „konkludentes Verhalten“ . Dieser Vertrag ist genauso bindend und rechtskräftig wie ein schriftliches Dokument. § 433 BGB schreibt dabei folgende Pflichten vor:

  1. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

https://www.giga.de/apps/ebay-kleinanzeigen/tipps/muendlicher-kaufvertrag-rechtskraeftig-oder-nicht/

@Deepdiver

Nein das ganze ist ein unverbindliches Kaufangebot und enie unverbindliche Nachfrage.

Was ist denn bloss aus dem guten alten "Handschlag" geworden. Wenn ich eine Wohnung besichtige dann habe ich auch auch noch lange nicht gekafut.

@blackhaya

Dann solltest du mal richtig lesen.

Er will die Ware für 15 € verkaufen. Der vermeintliche Käufer will für 14 € Kaufen. Daraufhin kommt der Verkäufer ihm entgegen und erklärt sich mit 14 € einverstanden. Somit ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen.

@Deepdiver

Nein das ist immer noch der Konjunktiv. Das heißt er WÜRDe für 14 Euro verkaufenw wollen wenn der Käufer die Ware abholt.

@blackhaya

nur weil du dir wünscht, dass ein Vertrag nur mit dem guten alten Handschlag zu Stande kommt, heißt noch lange nicht, dass dies auch der Fall ist. Das, was die beiden vereinbart haben, kann man schon als Kaufvertrag bezeichnen. Dafür ist kein Handschlag nötig.

@EphraimUlk

Genauso ist es. Nur das scheint sie nicht zu kapieren wollen.

@blackhaya

> nö ein Kaufvertrag entsteht nur durch zwei Deckugnsgleiche Willenserklärung.

Notwendig ist, dass man sich über die Essentialia negotii einig ist. Da zitiere ich jetzt einfach mal Wikipedia:

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Die Essentialia negotii müssen bei einem Kaufvertrag z. B. bei § 433 zumindest Informationen enthalten über

  • die Namen der Vertragsparteien
  • die Kaufsache
  • den Preis

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Über Zahlungsmethode und Übergabeort und -zeit muss man sich schon allein deshalb nicht einigen, weil das BGB diese Fragen bereits geregelt hat.

@blackhaya

Leider ALLES völlig Falsch!

Du schreibst: ein Kaufvertrag entsteht nur durch zwei Deckugnsgleiche Willenserklärung.

Richtig. Durch Angebot und Annahme des Angebots

In diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer ein Angebot gemacht. Der Verkäufer hat dieses Angebot angenommen.

Was ist daran unklar?

Du schreibst:

  1. Wie ist denn die Bezahlung vorgesehen?
  2. Wo ist übergabe ort?
  3. Wann udn wie erfolgt die Übergabe?

Alle 3 Punkte beeinflussen nicht das Zustandekommen eines Kaufvertrags.

Im Übrigen sind sie aber auch geregelt. Weshalb also deine Fragen?

Du behauptest:

Bei so vielen offenen und nicht geklärten Fragen kann man nicht von einem Kaufvertrag reden.

Einmal abgesehen davon, dass es keine offenen Fragen gibt, beeinflussen diese Fragen das Zustandekommen eines Kaufvertrags überhaupt nicht!!

Ausführliche Informationen zu den vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag findest du in § 433 BGB.

Das was Deepdiver geschrieben hat ist vollkommen richtig!!

Neben dem angesprochenen Preisnachlass (Minderung) hat der Käufer sogar noch eine ganze Reihe mehr Rechte bei Sachmängeln.

Fakt ist: Was man behauptet - sollte man auch belegen können.

Oder dazu schreiben, dass es sich um Vermutungen handelt.

Zu 1: Muss mir der Käufer die 14,- EUR trotzdem geben (Barzahlung)

Zu 2: Wenn der Käufer den Artikel abholt.....(Beim Verkäufer)

Zu 3: Siehe "Zu 2"

Wenn er einen Mangel entdeckt, der nicht angegeben war, kann er vom Kauf zurücktreten oder die angebotene Ware, mit den von Dir angegebenen Mängeln, von Dir verlangen um den Vertrag einzuhalten

das fällt unter falscher Beschreibung/oder Täuschung und das vorsätzlich - entweder lässt du im Preis nach oder der Käufer verzichtet unter der Voraussetzung.

Du hast sämtliche Mängel anzugeben - da hilft dir auch kein: dass ich weder Garantie, Rücknahme, noch Gewährleistung übernehme